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Soll defektes gerät zurücknehmen obwohl es als defekt verkauft wurde

Habe ein iphone 6 meiner Tochter mit Displayschaden ( man konnte nichts mehr erkennen, nur bunte streifen) verkauft und es ausdrücklich mit Artikelzustand "defekt/als Ersatzteil" eingestellt. Auch im Beschreibungstext habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass ich es ausdrücklich als defekt verkaufe. der käufer, dem Namen nach ein elektronikspezialist mit knapp 6000 Bewertungen, kaufte es per Sofort-Kauf, ohne jegliche Fragen vorab zu stellen.

Ca. 1 Tag nachdem der Käufer das Gerät erhalten hatte, meldete er sich per email und meinte das gerät hätte eine icloudsperre und ich sollte es daher aus dem icloudaccount löschen. Das war das 1. mal, dass ich überhaupt was von einer icloudsperre gehört hatte. meine Tochter wußte was er meinte und versuchte ihren account zu öffnen. Aber da sie das gerät schon einige zeit nicht mehr genutzt hatte, weil es kaputt war, hatte sie irgendwie die logindaten für den account vergessen. Auch nach vielen Versuchen mit den unterschiedlichsten logindatenvariationen kam sie nicht mehr in ihren account. Sie kann es nicht mehr im Account löschen.

Jetzt will der käufer sein Geld zurück und das gerät zurückgeben.

 

Mein Ebayaccount ist als gewerblich angemeldet. Ich hatte vor mehr als 10 Jahren mal vor, einen Shop bei ebay einzurichten, was ich aber nie getan habe. Ich verkaufe meine Waren stets außerhalb von ebay. Ebay wandelt aber den Account nicht in privat um, ohne das ich mein richtiges Gewerbe abmelde.  Die wollen eine Gewerbeabmeldung sehen... Seitdem hab ich den account halt so gelassen, wie er war. Da ich eh Ebay nur privat und zu über 90% zum einkaufen nutze, und allenfalls private Dinge, die keiner mehr braucht bei uns, bei ebay verkaufe, habe ich immer, wenn ich mal was bei Ebay verkauft habe als Schlusssatz geschrieben:

Dies ist eine Privatauktion, d.h. keinerlei Gewährleistung, Garantie, Umtausch oder Rücknahme des Gerätes.

Der Käufer/Bieter erkennt das ausdrücklich mit Abgabe des Gebotes an.

 

Es kann doch wohl nicht sein, dass ich ein ausdrücklich als defekt eingestelltes, also kaputtes Gerät zurücknehmen soll, weil es nicht genutzt werden kann und kaputt ist.meiner Meinung nach, hat der Käufer blindlings und ohne den kompletten Text zu lesen hier einfach vorschnell gehandelt und will jetzt mich für seine Fehler verantwortlich machen.

Ich habe mehrfach in der Beschreibung darauf hingewiesen, dass ich es als defekt und als Privatperson verkaufe. Außerdem, dass das der Käufer mit Gebotsabgabe anerkennt. Zum Zeitpunkt des Verkaufens wußte ich zudem noch nicht einmal was von einer icloudsperre. Man konnte nichts sehen auf dem Display und außerdem bin ich ein technischer Laie.

 

 

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