17-09-2012 11:19
Guten Tag, bitte um Rat, habe am 13.09. ein kleines Möbelstück verkauft, (Selbstabholung) Rechnung gesendet, Adresse gesendet, Termine vorgeschlagen, Erinnerungsmails gesendt..., absolut keine Reaktion vom Käufer!
Nun habe ich in meinem Angebot gesehen, dass da stand "Verkäufer nimmt Ware zurück"(hatte ich beim Einstellen übersehen) in meiner Beschreibung aber klar gesagt Privatverkauf und keine Rücknahme! Aber das der Käufer überhaupt nicht reagiert?
Meine Frage: ist das Möbelstück nun verkauft? Ich fahre diese Woche in Urlaub und bin nicht mehr am Ort, falls der Käufer sich noch meldet. Oder kann ich jetzt vom Vertrag zurücktreten?
Danke für Antworten!
Doch, eine Abholfrist stand schon dabei.
"Nur Abholung bis 13.9.12...."
Dabei war die Auktion am 13.09.12, 20:34 Uhr beendet.
Der Käufer hätte somit knapp 3 Stunden und 26 Minuten Zeit gehabt, um diesen Vorbehalt zu erfüllen ?
Die Kontakdaten deines Käufers hast du ja mit der eBay-Mail nach Auktionsende bekommen. Schau doch mal nach, ob du eine passende Tel.-Nr. ausfindig machen kannst.
Die Telefonbank?
Am 13.09 war der Verkauf und heute nimmst du schon an, dass du einem "spaßigen" Bieter aufgesessen bist?
Manche Käufer müssen auch erst einen Transport organisieren.
Die Zeitspanne, bis wann abgeholt sein muss, hast du auch nicht angegeben.
Du fährst DIESE Woche noch (für wie lange) in den Urlaub?
Ist wohl alles sehr ungünstig gelaufen. Schreib deinen Käufer NETT an und versuche dich, mit ihm zu arrangieren/einigen.
LG
Kopfklatsch, klar, Abholung bis 13.9. ... Sollte ich das ernst nehmen? ;-):^O
Luna hat ja schon einiges zu deiner etwas unüberlegt eingestellten Auktion geschrieben.
Zu deiner Frage: ja, natürlich existiert ein Kaufvertrag, den du auch nicht einseitig auflösen kannst.
Versuche also mit deinem Käufer vor deinem Urlaub zu telefonieren und ggf. einen Termin nach deinem Urlaub zu vereinbaren. Alternativ kannst du deinem Käufer einen Kaufrücktritt anbieten.
Findest du keine Telefonnummer, bleibt dir erstmal nur der Postweg per Einschreiben (Aufforderung zur Zahlung uns Abholung, mindestens drei Termine vorschlagen zu unterschiedlichen Zeiten und nach Ablauf von ca. 10 Werktagen den Vertrag als nichtig erklären).
Erst dann kannst du den Artikel (egal wo) erneut zum Kauf anbieten.
Vielen Dank, Problem erledigt!
Dann hätte der Käufer also noch vor Mitternacht bei Dir vorbeikommen müssen? :^O
War also nur eine Spaßauktion.
Also in meiner Beschreinbung stand deutlich in rot und fett:
Nur Abholung bis 13.09. in ...., und ich habe dem Käufer gemailt, dass er selber einen Termin der ihm passt vorschlagen kann!!