Spaßbieter

Liebe ebay Community,

 

ich habe nun anscheinend das zweite Mal ein Problem mit Spaßbietern.

Ich verkaufe dringend einen Artikel, der sich nur für den Winter verkaufen lässt und ich möchte nicht bis ins nächste Frühjahr mit dem Verkauf warten.

 

Beschreibung habe ich detailliert nach Herstellerangaben und den Zustand entsprechend beschrieben.

Im Übrigen kann ich natürlich bei weiteren Fragen gerne kontaktiert werden.

Der Käufer hat direkt  geboten, war Höchstbietender und hat sich nach Kauf auch auf höflicher Nachfrage nicht mehr gemeldet.

 

Problem: Mi entstehen Verluste, wenn ich den Verkauf weiter hinauszögere bzw. gar ein Jahr warte (Garantieablauf etc).

 

Nun meine Frage:

ich kann natürlich den Kauf abbrechen und auch die ebay Gebühren zurückfordern.

Gerecht ist das natürlich nicht, da ich von den weiteren Auswirkungen betroffen bin.

Daher sollte es mindestens mein gutes Recht sein, dem Käufer eine negative Bewertung zu schreiben.

 

Problem ist, dass er - weil er ja überhaupt nicht kommuniziert - möglicherweise einer von dem Menschlag sein könnte " Ich lasse mir nichts sagen, begründete Kritik prallt an mir ab" mir dann auch eine negative Kritik sendet. Das wäre nicht okay. Die Regeln sollten aus meiner Sicht so gestrickt sein, dass man das nur begründet bzw. nach Bewertung nach objektiven Kriterien tun darf. Ich lasse mich gerne auf ein Gespräch ein. Aber ein Kauf auf ebay ist ja nicht kompliziert und die Abwicklung zwischen zwei Erwachsenen auch nicht.

 

Zweites Problem ist, der Abbruch des Kaufs. Kann ich danach dem Käufer immer noch eine negative Bewertung senden oder ist das technisch nicht möglich?

 

Ich bin dankbar für Ratschläge.

 

Ich finde, das ist ein Unding mit den Spaßbietern!

 

Danke im Voraus.

 

 

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@detektive_def

 

Vielleicht wollte der nur Deine Anschrift

und möchte Dir schreiben,

weil er nicht glaubt,

daß Du die Lizenz zur Verwendung des Bildes im Angebot hattest.

Oder ihn stört der Mitbieter f***a....

Oder er wundert sich,

warum die Reifen schon einmal verkauft worden sind

oder er hat sich einfach nur seit gestern nicht gemeldet.
Wenn Du jetzt schon Druck machst,

gibt es freilich nur unnötigen Ärger.

Dir entstehen Verluste???

 

Bist Du gewerblich angemeldet? Private Verkäufer haben keine

Gewinne und auch keine Verluste, weil sie nur überzählige Artikel

aus ihrem eigenen Privathaushalt verkaufen und daher keine

Einkaufskosten haben, die wieder eingenommen werden müßten.

 

Als gewerblicher Händler mußt Du damit leben, daß Verluste durch

die Ausübung des Widerrufsrechts zum Geschäftsrisiko gehören.

Und die Widerrufsfrist wird ja noch nicht abgelaufen sein.

 

 

Moin @detektive_def,

 

 

lesen handeln

 

 

Keine Bewertung an Nichtzahler | eBay

 

 

Zweites Problem ist, der Abbruch des Kaufs. Kann ich danach dem Käufer immer noch eine negative Bewertung senden oder ist das technisch nicht möglich?

 

 

Nein, aber der Käufer kann dich negativ bewerten.

 

VK können nur noch positive BW abgeben

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich würde das so machen >

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

 

Gruß

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