05-12-2011 08:45
Hallo,
sicher wurde diese Frage schon oft gestellt.
Aber trotz langer Suche habe ich keine eindeutige Antwort darauf gefunden.
Ich habe jetzt aber langsam die Faxen dicke!
Spaßbieter haben scheinbar ein Freifahrtschein.
Spaßbieter bekommen keine negative Bewertung oder einen Vermerk und haben deshalb oft 100% positive Bewertungen.
Kann ich den Mitgliedsnamen oder richtigen Namen eines Spaßbieters (ich bevorzuge Betrügers) beim Wiedereinstellen des Artikels nennen oder auf meiner mich-Seite eine Liste der Namen veröffentlichen?
Auch um andere Verkäufer zu warnen.
Oder werde ich dann rechtlich belangt?X-(
Viele Grüße
Martin
Du kannst gar wissen, ob und was Ebay macht. Verwarnungen werden nicht veröffentlicht. Nur der betroffene Käufer und Ebay wissen davon.
Du selber kannst im eingeschränktem Käuferkreis Bieter mit mehr als einer Verwarnung von Deinen Angeboten ausschliessen. Damit sind verwarnte Käufer schon mal in ihren Kaufaktivitäten eingeschränkt.
Kommen weitere Verwarnungen dazu, wird der Käufer von Ebay ausgeschlossen.
Hier liegt das Problem nicht bei Ebay, sondern bei den Verkäufern, die nicht richtig dagegen vorgehen.
Nicht bezahlten Artikel melden und den Fall selber mit der Option "Unbezahlt" schliessen. Damit verliert ein Nichtzahler auch sein Bewertungsrecht.
Niemals darauf warten, das Ebay was macht. Meldet sich der Verkäufer innerhalb des Falls nicht mehr, geht Ebay davon aus, dass die Angelegenheit geregelt wurde und schliesst den Fall automatisch ohne Konsequenzen für den Nichtzahler.
In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten