30-11-2016 15:24
Ist es zulässig, dass hier Artikel verkauft werden, die vom Verkäufer offenbar zum Teil in größerer Stückzahl im Handel aufgekauft wurden, um damit Profit zu machen, indem sie für teilweise mehr als den doppelten Preis angeboten oder in die Versteigerung gestellt werden, wenn der Artikel im Handel ausverkauft ist? Normale Käufer für den Eigenbedarf haben das Nachsehen, weil sie im Handel nicht mehr an die Artikel herankommen, die genau wegen dieser Spekulanten zum Teil ruckzuck ausverkauft sind! Aktuelles Beispiel: Der Essie Adventskalender 2016. Ich finde, Ebay sollte solche Praktiken unterbinden!
@grade96 schrieb:Ist es zulässig, dass hier Artikel verkauft werden, die vom Verkäufer offenbar zum Teil in größerer Stückzahl im Handel aufgekauft wurden, um damit Profit zu machen, indem sie für teilweise mehr als den doppelten Preis angeboten oder in die Versteigerung gestellt werden, wenn der Artikel im Handel ausverkauft ist? Normale Käufer für den Eigenbedarf haben das Nachsehen, weil sie im Handel nicht mehr an die Artikel herankommen, die genau wegen dieser Spekulanten zum Teil ruckzuck ausverkauft sind! Aktuelles Beispiel: Der Essie Adventskalender 2016. Ich finde, Ebay sollte solche Praktiken unterbinden!
sofern es sich nicht gerade um preisgebundene Bücher bzw. Tabakwaren handelt, kann der Verkäufer jeden Wunschpreis verlangen - ob er dafür Käufer findet, wird sich zeigen
sollte es sich um einen Privatverkäufer handeln, ist das natürlich mitnichten ein privater Verkauf, da er die Artikel auch zum Wiederverkauf erworben hat und hier wieder anbietet (hat aber theoretisch mit dem Preis nichts zu tun)