24-06-2019 23:24
Hallo Community,
Ich habe am 17.06.19 ein Ticket verkauft (Standardversand Einschreiben). Die Zahlung habe ich per Paypal am auch am 17.06.19 erhalten. Ich habe den Artikel im beisein eines Zeugen Verpackt und den Umschag entsprechend beschriftet.
Am 18.06.19 habe ich den Brief zur Post Filiale gebracht und als Einschreiben mit Rückschein versendet.
Der Artikel wurde heute in der Postfiliale am Zielort abgeholt und der Empfang bestätigt.
Später am Abend bekam ich dann die Nachricht :"Hallo, leider musste ich feststellen, dass in dem Einschreibebrief, dass ich heute bei der Post abgeholt habe, nur ein zusammengefaltetes DIN A4 Blatt drin war (??) Ich werde mich hüten, hier irgendwelche Vermutungen anzustellen. Fakt ist, dass ich das Ticket nicht habe. Fakt ist auch, dass ich ein Kuvert habe, dass an der Lasche mit Tesafilm zugeklebt wurde, aber auch am oberen Rand geöffnet und mit Klebeband wieder verschlossen wurde"
Was kann ich hier tun. Fakt ist, der Artikel wurde zu 100% verpackt und versendet. Kann man die Post hier in Haftung nehmen?
Auch kann ich nicht ganz nachvollziehen, wie angeblich"... oberen Rand geöffnet und mit Klebeband wieder verschlossen wurde" nicht in der Filiale beanstandert worden ist.
VG
Masten
Gehen wir mal davon aus, dass hier niemand betrügen will - also sowohl Du ehrlich verschickt hast als auch der Käufer ein leere Kuvert gemeldet hast - liegt hier offensichtlich ein Postdiebstahl vor. Dinge, gerade Briefe mit wertvollem Inhalt - verschwinden bei der Post immer wieder. Das man das also sofort als Diebstahl bei der Polizei anzeigt und der Post meldet - die hat eine eigene interne Ermittlungsabteilung für sowas - sollte klar sein.
Zweiter Punkt ist die Erstattung - da der Käufer mit Paypal bezahlt hat, sollte es Ihm ein Leichtes sein, einen nicht-erhaltenen Artikel zu melden. Ob er damit das Geld zurückbekommt, oder ob Paypal der Versand per Einschreiben ausreicht, muss man sehen. Genauso bist Du aber auch als Versender der Auftraggeber bei der Post und solltest daher versuchen, die Ansprüche da durchzusetzen und das Geld von der Post zurückzubekommen. Diese Chance wirst Du aber grundsätzlich sowieso nur dann haben, wenn der Artikel mit der gewählten Versandform angemessen versichert war.