12-06-2013 14:50
Hallo !
Ich bin privater Verkäufer und wüsste gerne wie viel Umsatz ich machen darf ohne als gewerblich zu gelten und somit Steuern zahlen zu müssen ?
Danke 🙂
Wie schon vor mir geschrieben...
Wo kommen die ganzen Tintenpatronen her ?
das hat mit dem umsatz nichts zu tun ob du gewerblich handelst
du kannst auch schon mit einem artikel für 1€ von einem mitbewerber als gewerblich angesehen werden und dafür eine abmahnung erhalten
zb. durch zu viel neuware oder immer gleichartige artikel
und ansonsten mal hier lesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Privates_Ver%C3%A4u%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
(9.) der eBay-Verkäufer ist Powerseller
Hat der eBay-Verkäufer den Status als Powerseller, so wird immer gewerbliche Tätigkeit angenommen, auch wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, Az. 6 W 22/07).
Das hatte sich im Laufe der Zeit erledigt, nachdem nur noch gewerbliche Accounts PS werden konnten.
(1.) wiederholte Angebote gleichartiger Waren
Wenn also immer wieder die gleichen oder ähnlichen Produkte angeboten, wie Parfum, CD’s oder Kfz-Zubehör, so wird vermutet, dass damit gewerblich gehandelt wird.
(2.) wiederholtes Angebot von Neuwaren
Sind von diesen gleichartigen Produkten auch noch wiederholt Neuwaren dabei, so verstärkt das die Vermutung der Gewerblichkeit. Der „private“ eBay-Verkäufer muss sich insofern fragen lassen, aus welchem Grunde er bspw. 5 neue Outdoor-Jacken in der gleichen Größe besitzt und diese zum Verkauf anbietet.
(3.) die zum Verkauf angebotenen Waren wurden kurz zuvor selbst bei eBay erworben
Ein wichtiges Indiz für die Gewerblichkeit ist, dass die angebotenen Waren kurz zuvor selbst bei eBay gekauft worden sind. Dieses zielgerichtete An- und Verkaufen von Waren sei typisch für Kaufleute und damit für Gewerbetreibende.
(4.) der eBay-Verkäufer ist auch sonst gewerblich tätig
Es wird vermutet, dass derjenige, der auch sonst gewerblich handelt, dies auch bei eBay tut.
(5.) der eBay-Verkäufer verkauft Waren für Dritte
Verkaufsaktivitäten für Dritte sprechen für eine gewerbliche Tätigkeit. Hierbei wird allerdings eine gewisse Regelmäßigkeit vorausgesetzt. Wer einmal etwas für einen Dritten bei eBay veräußert, handelt noch nicht gewerblich.
(6.) eine hohe Anzahl von Feedbacks (Bewertungen)
Eine Vielzahl von Käuferreaktionen, d.h. eBay-Bewertungen o.ä., legen ein Handeln im geschäftlichen Verkehr nahe. Mehr als 25 derartiger Feedbacks lassen -so die BGH-Richter- Rückschlüsse auf eine geschäftliche Tätigkeit zu.
(7.) eine hohe Anzahl von Angebote innerhalb eines kurzen Zeitraums
Die Anzahl der Angebote innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist eines der wichtigsten Indizien. Weiter konkretisiert hat der BGH dieses Indiz leider nicht. 91 Angebote in 5 Wochen sahen die Richter allerdings als gewerbliche Aktivität an. Auch eine Mutter, die mit dem Verkauf der gebrauchten Bekleidung ihrer 4 Kinder 80 Auktionen in einem Monat schaltete, wurde als gewerbliche
Händlerin eingestuft (LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06).
(8.) Angebot von neuwertigen Markenartikeln
Der Anbieter von 10 neuen Markenartikeln (Bekleidung) wurde als Unternehmer angesehen (LG Frankfurt, Beschluss vom 08.10.2007, Az. 2/03 O 192/07).
(9.) der eBay-Verkäufer ist Powerseller
Hat der eBay-Verkäufer den Status als Powerseller, so wird immer gewerbliche Tätigkeit angenommen, auch wenn eine eigene Sammlung aufgelöst wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, Az. 6 W 22/07).
Nicht entscheidend sind die eigene Einordnung des Anbieters als privat oder gewerblich sowie der eBay-Name des Anbieters.
Prima ist auch, dass man bei Dir kostenlos einkaufen kann, da Du die PayPal-Nutzungsbedingungen zwar brav als gelesen angeklickt, das aber niemals wirklich getan hast. 😉
Dünnes Eis.
Verdammt dünnes Eis...B-)
Du bist bereits gewerblicher Verkäufer.
Soviele neue Druckerpatronen hat kein Privathaushalt.
Wenn Du Ärger vermeiden willst,solltest Du dich schnellstens anmelden oder den Verkauf einstellen.