04-03-2015 13:47
Könnt ihr mir helfen? Hab grade eine Beschwerde bekommen, ich solle die Bezeichnug 'Apolda' nicht in meiner Artikelbeschreibung verwenden ( 291395377943), es sei eine interne Bezeichnung, die nur für seinen Onlineshop benutzt werde. Es handele sich um einen Urheberrechtsverstoß. Ich hielt irrtümlicherweise den Städtenamen Apolda für den Eigennamen der Leuchte, weil sie so schon häufiger von m.E. unterschiedlichen Anbietern bezeichnet wurde. Nun wollte ich wunschgemäß den Begriff aus der Artikelbeschreibung entfernen, damit der Beschwerdeführer sich nicht mehr beeinträchtigt fühlt. Das ging aber nicht, weil schon jemand geboten hat und der Text sich nicht mehr verändern lässt. Hab eine Anmerkung hinzugefügt. Reicht das eures Erachtens oder kann ich noch etwas anderes machen?
wie der shop-besitzer in seinem shop die lampe nennt ist reichlich egal. Apolda ist nicht beim dpma als markenname für die entsprechende klasse geschützt.
ein urheberrecht kann er daran nicht geltend machen, es sei denn er kann glaubwürdig nachweisen, dass der name apolda seine geistige schöpfung ist. hinzu kommt, das dies allein noch nicht den entsprechenden schöpferischen wert aufweist.
heisst also, dass weder urheber- noch markenrechte vorliegen und der shopbetreiber somit einfach nur keine ahnung hat wovon er redet.