10-05-2013 11:11
Guten morgen liebe Fuorengemeinschaft:O
Verstehe meine von eBay eingeschränkte Verkaufsaktivität auf max.15 Auktionen bzw. Verkäufe nicht. Ein Bekannter von mir hat 125 Auktionen getätigt und ist seit 2010 dabei. Er kann (stand gestern)max.100 Auktionen einstellen. Habe mir doch nichts zu schulden kommen lassen. Auch ist mein VK-Cockpit in einem Zustand der entsprechenden Standard´s/Anforderungen.
Würde mich über mögliche Lösung dieses Problemes freuen.
Ach so: eBay schlägt vor >Paypal! Das kanns doch nicht sein oder? Dachte bis heute es ist freiwillig und kann daher vom VK entschieden werden, sofern "Er" nicht neu ist....
Das liest sich wie eine gewohnt kompetente Auskunft eines eBay-Kundendienst-Mitarbeiters. :_|
Wann gewerbliches Handeln vorliegt, kannst du hier z.B. nachlesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Wobei dies auch nur allgemeine Anhaltspukte sein können. Wie ein Gericht im Streitfall entscheidet, kann schon wieder ganz anders aussehen ...
http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Das preisliche Limit, das eBay bei Einschränkungen von Privatkonten setzt, ist in diesem Zusammenhang übrigens völlig belanglos:
Man kann mit 1,00 € monatlich bereits einen astreinen gewerblichen Auftritt hinlegen, man kann aber als eindeutig Privater auch mühelos Umsatz im 4-stelligen Bereich darstellen.(Schmuck, PkW etc.)
Nochwas: Wenn ich der Auskunft des Mitarbeiters zu folge 30 Auktionen in der "Regel" oder vergleichsweise 3000€ pro Monat als PRIVATER Verkäufer ausführen darf.... Also 36.000€ Jahresumsatz(wir nennen es mal so) ab wann ist man denn dann "Gewerbliches Mitglied" bei ebay.
Denke das Finanzamt sieht da andere Zahlen vor. Verstehe hier nicht die Grundlage von Ebay. Auch nicht die Vorraussetzungen derer, die dies bestmmen. Dann sollte doch der gesetzliche "Rahmnen" im Vordergrund stehen.
Also.... ich habe nun bei eBay angerufen und festgestellt, das ich 15 Auktionen verkaufen kann oder (!)7450€ Verkaufssumme nicht übersteigen soll. Der "Hammer" ist, dass selbst der nette Ebaymitarbeiter dies(Summe) komisch fand und sich daraufhin informiert hat. Ich war in der "Warteschleife" und nach 5Min. teilte mir dieser MA mit, das ich in den nächsten 48Std. Bescheid bekomme, in wie weit meine Einschränkung angehoben werden oder nicht. Erfahrungsgemäß würde mein Limit dann hochgestuft auf 75(???)
Fazit: Angeblich habe ich im Jahre 2004(Anmeldejahr) 2x schriftlich eine erhöhung der VK-Limmits beantragt und diese nicht bestätigt. Daraufhin wurde diese Eröhung (Trotzdem)gewährleistet. Ich habe aber die ersten Jahre nur gekauft ... Auch habe ich NIE eine solche Erhöhung/Anhebung beantragt.
Der Mitarbeiter teilte mir mit, das es seit drei Jahren, gerade bei alten Konten, zu solchen Massnahmen kommt, da der Staat dies zwingend vorschreibt. Zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung etc. TOLL
Zu der anderen Frage>>Größeres vorhaben. Nein! Möchte eigentlich nur das Lego meiner Kinder hier veräußern, welches zum größen Teil auch hier gekauft wurde.
POS:: Also einige VK bei ebay, die privat verkaufen, und 4stellige Bewertungspunkte(Verkaufssterne) haben, haben auch nicht selten 50-70und mehr Auktionen laufen. Nicht selten sogar Neuware. Denke das ich mit meinen kleinpreisigen Lego-Artikeln nun nicht den Eindruck eines gewerblichen VK mache.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
Wann liegt ein gewerbliches Handeln auf dem eBay-Marktplatz vor?
Als Verkäufer oder Käufer müssen Sie sich entscheiden, ob Sie ein gewerbliches oder privates Mitgliedskonto anmelden. Falls Sie schon bei eBay registriert sind, können Sie die Kennzeichnung Ihres Kontos auch nachträglich in Mein eBay vornehmen. Beachten Sie dabei, dass für gewerbliche Verkäufer besondere gesetzliche Rahmenbedingungen gelten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier
Wann Sie auf dem eBay-Marktplatz gewerblich handeln, ist rechtlich umstritten und kann immer nur für den Einzelfall beurteilt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein Verkäufer gewerblich tätig wird, wenn er planmäßig und dauerhaft Waren und/oder Leistungen gegen Entgelt anbietet.
Bei der Einordnung Ihres Status ist unerheblich, ob Sie nur "nebenberuflich" bei eBay handeln oder ausschließlich mit eBay Ihr Geld verdienen.
Die Feststellung, ob Sie privat oder gewerblich handeln, kann nur anhand der Umstände Ihres konkreten Einzelfalls getroffen werden. Wenn Sie sich über Ihren Status nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
Die folgenden Anhaltspunkte helfen Ihnen bei der Einschätzung Ihres Status. Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend ist und Ihnen lediglich Anhaltspunkte zur Verfügung stellen soll.
Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie: gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigenArtikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen
Dann ist dein Ebay-Account bereits mit deinem PP-Konto verknüpft.
Das sollte auch da stehen:
Was möchten Sie als Nächstes tun?
Ihr eBay-Mitgliedskonto wurde mit Ihrem PayPal-Konto verknüpft: x...y@abc.de Verknüpfung mit PayPal-Konto entfernen.
Hast du denn mal versucht, dein Limit zu erhöhen?
Wobei dir doch ein Limit von 15 Artikeln als privater Verkäufer ausreichen dürfte oder hast du was Größeres vor?
Also:ich habe soeben auf den von dir gesendeten Link geklickt. Habe dort die 3 möglichkeiten:
Zu ihrer Kontoübersicht
Kontoauszug aufrufen
Profilübersicht aktualisieren
Und Zeigen sie ihre Paypal Benutzereinstellung an und aktualisieren sie sie bei eBay
Unter Kontoübersicht::::
2.2 Kontotypen. Wir bieten zwei verschiedene Arten von Konten an: Konten für Käufer und private Verkäufer sowie Geschäftskonten. Sie dürfen gleichzeitig nur Inhaber eines Kontos für Käufer und private Verkäufer und eines Geschäftskontos sein.
Wenn du bereits ein verifiziertes PayPal-Konto hast, brauchst du es nur mit deinem Ebay-Account verknüpfen:
Ja
Also mit anderen Worten: Ich melde mich als VK bei Paypal an und gebe es in der Bezahlmöglichkeit nicht als Option an. Also nur Bezahlung bei Abholung oder eben Überweisung. Bezahlt habe ich schon des öfteren mit Paypal, da es einige VK nur so berreistellen...
Ach so: eBay schlägt vor >Paypal! Das kanns doch nicht sein oder? Dachte bis heute es ist freiwillig und kann daher vom VK entschieden werden, sofern "Er" nicht neu ist....
Hallo,
dabei geht es um eine zusätzliche Verifizierung.
Du mußt lediglich ein verfiziertes PayPal-Konto mit deinem Ebay-Account verküpfen.
Das heißt nicht, daß du PayPal als Zahlungsmethode anbieten mußt.
==> http://pages.ebay.de/help/sell/sellinglimits.html
Moin
das hängt damit zusammen,
weil Du in 2012 nur 1 bewerteten Verkauf getätigt hast
und davor in 2011. Du fängst quasi neu an . . .
Solltest Du Dich dazu entschliessen, PayPal mit Deinem Account zu verknüpfen
bist Du aber NICHT dazu verpflichtet
PayPal als Bezahlart anzubieten, das weisst Du, oder?
Du könntest PP dann für aussereuropäische Einkäufe nutzen . . .