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Guten Tag
ich verkaufe gerade einen Artikel und habe Mindestangebot und Sofort Kauf angegeben.
Nun hat mich ein Kunde angeschrieben und wollte den Artikel Sofort Kaufen aber ein anderer user hat schon drauf geboten
Nun stell ich mir die Frage ob ich der andere User den Artikel irgendwie anderst bekommt ?
evtl. er bietet auf das Angebot damit er den anderen überboten hat und irgendwie dann doch den artikel sofort bekommt ?

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p2047675.l2565&rt=nc&item=251331831233

 

Du hast keinen Mindestpreis eingepflegt - 

 

Startpreis und die Option des Sofortkaufs - 

durch die Abgabe eines Gebots verschwindet die SK-Option:

 

Sofort-Kaufen steht nicht mehr zur Verfügung, da die Auktion bereits begonnen hat.

 

Du verkaufst etwas das Du überhaupt nicht verkaufen darfst - 

 

 

"Der Account ist und bleibt Eigentum von Playa Games, dem Betreiber von Shakes &Fidget! Sie bieten hier lediglich auf die von mir eingesetzte Zeit, um den Account so weit zu bringen!"

 

und dann auch noch Paypal als Zahlungsmöglichkeit.....

 

bei dieser Kombination ist Ärger vorprogrammiert.....

 

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Sobald du ein Gebot hast ist der Artikel doch

 

schon verkauft!

 

Nur an wenn und für wieviel kommt noch auf.

 

Der "Sofortkäufer" soll halt mitbieten. Möglichst veil

 

dann bekommt er den Artikel auch so.

Antworten (4)

Antworten (4)

Och neee, nich schon wieder son Spiele-Account-Dealer...

Anonymous
Nicht anwendbar

Ach du Schreck:

 

http://www.ebay.de/itm/Shakes-and-Fidget-Account-Level-218-Krieger-/251331831233?pt=DE_PC_Videospiel...

 

Du verkaufst etwas, das Dir nicht gehört und das Du gar nicht verkaufen darfst!

Und wenn Du "die Arbeitszeit" verkaufst, ist das gewerblich.

 

Mannomann!

Wieso wird das Äußern einer anderen Meinung als der erwünschten eigentlich von so vielen bereits als Pöbeln verstanden?

 

Die reinen Fakten nochmals zusammen gefasst:

 

1.) Du DARFST diese Accounts nicht verkaufen!

 

2.) Zahlt dein Käufer mit Paypal, meldet er einen nicht erhaltenen Artikel. Paypal verlangt von dir den Versandbeleg, du hast keinen. Paypal erstattet das Geld dem Käufer.

 

3.) Hast du das Geld bereits auf dein Konto überwiesen, dann setzt Paypal dein Konto ins Minus.

 

4.) Gleichst du dieses Minus nicht aus, wirst du binnen kurzer Zeit Post erhalten vom Inkassoverein.

 

5.) Das was du laut eigener AB verkaufst, ist eine Dienstleistung. Diese ist gewerblich. Das Finanzamt und Mitbewerber können dir auch noch gefährlich werden.

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Und Wiederholungstäter bist Du auch:

 

http://www.ebay.de/csc/chiro1x/m.html?item=251331831233&pt=DE_PC_Videospiele&hash=item3a848b65c1&LH_...

 

Und alles über PayPal, sehr clever...;-)

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