04-03-2016 20:54
Reicht es den Käufer Bieter nach Kauf zu kontaktieren..
Wenn Du bei Ebay ein Angebot in Form einer Auktion erstellst gilt dies als angenommen sobald das erste Gebot drauf ist. Das heißt, die Stühle waren bereits durch das eine Gebot rechtswirksam verkauft. Eine vorzeitige Beendigung der Auktion hätte daran nichts geändert, nur am Verkaufspreis. Dein Höchstbietender hat also Anspruch auf die Stühle bzw. Du könntest mit ihm einen Schadensersatz aushandeln. Der tatsächliche Verkaufspreis über die Kleinanzeigen abzüglich des Auktions-Höchstgebots wären angemessen. Alternativ könnte der Höchstbietende sich gleichwertige Stühle besorgen und Du müsstest ihm die Differenz zwischen deren Preis und dem Höchstgebot erstatten.
Schreib den Käufer an und bitte um Nachsicht. Vielleicht hast Du Glück. Und sei beim nächsten Mal entsprechend vorsichtiger und gib nichts anderweitig heraus bei dem noch eine Auktion läuft. Ggf. kannst Du die Auktion auch dann nicht vorzeitig beenden wenn noch keine Gebote vorliegen.
Gruß
Artikel auf 2 verschiedenen Plattformen anzubieten, macht sich nicht gut, wie Du ja jetzt siehst.
Du hättest die Stühle heute über Kleinanzeigen nicht abgeben dürfen.
Dazu hättest Du Zeit gehabt, abzusagen, denn das Gebot wurde 03:14 abgegeben.
Nun kann der Käufer auf Ersatz oder auch Schadenersatz bestehen.
Ab Eingang des 1. Gebotes ist der Artikel bereits verkauft.
@dt1837.wtxru1g schrieb:
Verkaufe 4 Stühle ein Gebot gibt es bereits sind noch 6Std bis verkaufs Ende
Per ebay Kleinanzeiger sind die Stühle heute abgeholt worden kann es auf Ebay nicht mehr löschen da min. Bis 12 std vorher geht.
Reicht es den Käufer Bieter nach Kauf zu kontaktieren..
Nein mit Sicherheit nicht ,du hast jetzt ein sehr großes Problem ,die Stühle waren beim ersten Gebot verkauft
jetzt siehe mal zu wo du gleichwertigen Ersatz herbekommst