13-03-2017 15:35
Hallo!
Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.
Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die
Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).
Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.
Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.
Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.
Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.
Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.
Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.
Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????
Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.
Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????
Mit Zählen wirst Du nicht zwingend anders dastehen,
weil nicht jedes 1000-Teile-Puzzle auch genau 1000 Teile hat.
Wenn man sich also schon entscheidet,
die Ware ungeprüft zu verkaufen,
sollte als Erläuterung nicht etwas in dieser Art
"gebraucht - Schachtel neuwertig - Teile sind in gutem Zustand",
sondern eher "Vollständigkeit nicht bekannt"
stehen.