13-03-2017 15:35
Hallo!
Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.
Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die
Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).
Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.
Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.
Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.
Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.
Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.
Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.
Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????
Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.
Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????
@kleines-muddeltier schrieb:Hallo!
Ich löse gerade meine Puzzle-Sammlung auf und biete sowohl neue als auch gebrauchte Puzzles an.
Da ich aber aus Zeit- und Platzgründen die gebrauchten Puzzles nicht mehr selber gelegt oder gezählt habe und daher die
Vollständigkeit nicht garantieren kann, erwähne ich dies in der Angebotsbeschreibung deutlich (in dicker roter Schrift).
Ich habe nun den Fall, dass bei einem Käufer, der mehrere Puzzles gekauft hat, leider auch bei zweien jeweils 1 Puzzle-Teil fehlt.
Ich habe ihn freundlich darauf hin gewiesen, dass er damit hätte rechnen müssen und auf meine Artikelbeschreibung verwiesen, wo ich oben Genanntes aufgeführt habe.
Er drohte mit mir negativer Bewertung, wenn ich ihm den Kaufpreis nicht erstatte.
Aus Kulanz hätte ich ggf. etwas erstattet, aber nicht unter Drohung.
Jetzt hat er natürlich einen Fall geöffnet.
Meiner Meinung ist der Artikel jedoch "wie beschrieben", da ich niemals die Vollständigkeit garantiert habe, sondern von vornherein ehrlich darauf hingewiesen habe, dass das Puzzle nicht komplett sein könnte.
Wie ist in einem solchen Fall die Vorgehensweise von eBay / Paypal????
Ich meine, ich habe doch im Vorfeld alles getan, was mir möglich war und die möglichen Mängel offen dargelegt.
Werde ich den Kaufpreis nun erstatten müssen????
meine Meinung: die Puzzle sollten schon komplett sein, ergo von Dir nochmal gelegt und geprüft ... ansonsten stimmt nämlich schon der Angebotstitel (z.B. 1500 Teile Puzzle) nicht ... und wenn es sich gar um "neue" Puzzle handelt, haben diese Puzzle auch dementsprechend komplett zu sein
... deutlich hervorgehoben wird Dein "ich garantiere für nichts" auch nicht wirklich, da es NICHT fett geschrieben ist, außerdem noch weitere Bestandteile in der AB in rot gehalten sind
btw: den Passus bzgl. Deines Versands kannst Du auch vergessen, da vermutlich von Dir 1 Tag Bearbeitungszeit hinterlegt wurde - und diesen 1 Tag hast Du dementsprechend auch einzuhalten - entweder schaffst Du es, binnen diesem 1 Tag den Artikel zu versenden, oder Du mußt halt Deine Bearbeitungszeit anders speichern (z.B. 3 Werktage)
zu Deinem Problem: können die Teile nicht noch nachbestellt werden?