19-02-2016 22:21
@lis-97 schrieb:
Guten Tag ich hätte eine Frage an Sie, was wenn ich in Ebay aber nur durch schreiben etwas verkauft habe und immer noch kein Geld erhalten habe. Habe ich irgendeinen Schutz?
"Nur durch Schreiben verkauft" heißt "an ebay vorbei verkauft" und ist nach den AGB nicht erlaubt. Was für einen Schutz erwartest Du also, wenn Du gegen die Regeln des Marktplatzes verstößt? Dann darfst Du alles, was mit dem Verkauf zu tun hat auch ganz allein "nur durch Schreiben" regeln.
@lis-97 schrieb:
Guten Tag ich hätte eine Frage an Sie, was wenn ich in Ebay aber nur durch schreiben etwas verkauft habe und immer noch kein Geld erhalten habe. Habe ich irgendeinen Schutz?
Wie meinst Du das ?
Vereinbarungen außerhalb ebay sind nicht erlaubt - und Du kannst dann auch nicht über diese Plattform irgendwelche Hilfe erhalten.
@lis-97 schrieb:
Guten Tag ich hätte eine Frage an Sie, was wenn ich in Ebay aber nur durch schreiben etwas verkauft habe und immer noch kein Geld erhalten habe. Habe ich irgendeinen Schutz?
Was heißt "nur durch schreiben "?
Etwa an eBay vorbei verkauft?
Dann hast Du natürlich keinerlei Schutz und solltest froh sein, dass eBay Dich nicht rausschmeißt.
Hallo
Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.
Und du bekommst deine Gebühren zurück.
Hier kannst du ihn sperren:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.