15-08-2013 11:29
Hallo liebe Ebay-Helfer/innen
Es geht um die Artikel -NR.300942148309.
Der Käufer behauptet er hätte generell 14 Tage Zeit seine offene Rechnung zu bezahlen.
Trotz eines höfflichen Erinnerungsschreiben meinerseits.Und der Eröffnung des eBay-Mahnverfahrens,und einer Fristsetzung v.
10 Tagen.Behauptet der Kunde immer noch 14 Tage Zeit zu haben eine eBay-Rechnung zubezahlen.Ist zwar nicht die grosse Summe.Aber in letzter Zeit häufen sich solche Fälle bei mir u.es wird auf lange Sicht doch recht ärgerlich.
Ich bin zwar kein Jurist,aber ich habe bis jetzt in den eBay AGBs noch nicht leserisch feststellen können,das ein Kunde generell
14 Tage Zeit hat seine offene Rechnung zubegleichen was eBay anbetrifft.
Desweiteren geht es um diese Artikel-NR.300944062133.Auch wieder Höfflichkeitsanschreiben,Ebay-Mahnverfahren mit Fristsetzung v.10 Tagen.Habe auf meine Höfflichkeitsanschreiben eine richtig "schöne" Antwort bekommen.Alle Nachrichten liegen noch in meinem eBay-Nachrichtenfach.Denn ich bin nicht dafür zuständig,ob die Kunden im Urlaub sind od.aus den Urlaub heraus
bieten.Außerdem kann kein Verkäufer wissen,ob der Kunde im Urlaub ist od.nicht.Können auch andere Gründe vorliegen.
Gruß an alle u.Danke schön für die Hilfe