Verkaufslimit aufheben

Ich habe einen gewerblichen Account angelegt und dann mein Limit augehoben.

Da steht jetzt zwar in der Übersicht noch möglich 92 von 100. Ich kann aber trotzdem nichts einstellen.

Der Support antwortet mir leider auch nicht.

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Wäre es möglich, dass deine (früher eingestellten) Artikel nicht den "Grundsätzen" entsprechen und du bei einem nochmaligen Einstellen "nachbessern" musst ? z.B. mit einem Herkunftsnachweis, der als Abbildung in deinem Angebot enthalten sein und selbstverständlich mitgeliefert werden muss ?

 

http://pages.ebay.de/help/policies/artifacts.html

 

In dem Fall solltest du aber eine entsprechende Mail erhalten haben, die dich darauf hinweist.

 

Auch wenn du die Fibulae in GB eingestellt hast, werden dort wohl kaum andere Grundsätze bzw. Vorbehalte gelten.

 

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&include=0&since=31&rdir=0&sort=12&rows=25&useri...

 

 

Das war klar das sich hier noch ein paar Paragraphenreiter zu Wort melden

Mündige Bürger sind in der Lage Probleme auch ohne Gesetze, AGB´s oder anderen juristischen Schwachsinn zu regeln.

 

genau dafür haben wir die gesetze

damit nicht jeder meint er könnte machen was er will

verbraucherschutz wird in d nun mal groß geschrieben

wenns nach dir ginge würden wir wieder mit keulen durch die gegend laufen?

Diese *Paragrafenreiter* wollen nix anderes, als dich vor einer kostenpflichtigen Abmahnung bewahren.

 

Im übrigen solltest du den gewerblichen Verkauf auf dem Privataccount mal einstellen:

 

http://www.ebay.de/sch/ritterdb/m.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=25&_trksid=p4340.m570.l1542

"Steuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung § 6 Abs.1 Z 27 UStG 1994"

Ist dem bei Euch so?

"Entweder als versicherter Brief"

Haften bei Euch die gewerblichen nicht immer für den Versand?
"Versicherung bezieht sich ausschließlich auf Verlust der Ware, nicht auf Beschädigung"

Wer haftet denn bei Euch bei Beschädigung auf dem Versandweg?

"Rückgabe der Ware (persönlich oder am Postweg) ist schriftlich anzukündigen"

Warum?

"Unfreie Sendungen werden nicht angenommen."
Nein?

Der Support antwortet mir leider auch nicht.

 

Das Problem haben wir im Forum jeden Tag.. allerdings von Seiten der Fragesteller...  😉

 

Viele Fragesteller stellen hier ihre Frage... man möchte helfen und hat eine Rückfrage, auf die man  aber nie eine Antwort bekommt.

 

Fragt man dann nach 5 Tagen mal per Email nach, bekommt man idR die Antwort:

 

"Ach so meine Frage im Forum... daran hatte ich gar nicht mehr gedacht.. ich hatte vergessen sie zu speichern und nicht mehr gefunden.  Aber danke der Nachfrage... mein Problem hatte sich auch von alleine wieder behoben."

 

 

Das war klar das sich hier noch ein paar Paragraphenreiter zu Wort melden ohne zum eigentlichen Thema Stellung zunehmen.

Dann google mal nach den Werkzeugen die

 

deine mündigen Wettbewerber

 

nutzen dürfen.

 

Kostet mal so eben mehrere hundert Euro

 

Je Abmahnung

 

Wer in Deutschland einstellt, hat sich an UNSERE

 

Wettbewerbsgesetze zu halten.

 

DEUTSCHE Mitbewerber von dir schicken dir diese suppi Abmahnung.

 

Kostenpunkt: ab 500 Euro aufwärts.

 

Denn DIIIIIEE sind mündig.


DUUU nicht.

 

Denn DUUUUU scherst dich nicht um die für DICH auch geltenden Gesetze.

 

Hab Spaß mit dem Verkaufen auf Ebay..

 

 

.....

 

 

DAS war jetzt nur von Deutschland aus gesehen.


Ich weiß aus sehr zuverlässiger Quelle, dass

 

IHR in Ö auch Konsumentenrecht und Wettbewerbshüter habt.

 

Und DAS wenden mündige Bürger auch GEGEN DICH an.

 

Kopfschüttelnd ob dieses "Selbstständigen" :_|

Und was passt an den AGB´s nicht?

Mündige Bürger sind in der Lage Probleme auch ohne Gesetze, AGB´s oder anderen juristischen Schwachsinn zu regeln.

du möchtest mit diesen agb und dieser wrb aber nicht nach deutschland verkaufen, oder? 😮

ich weiß ja nicht wie bei euch die gesetze sind, aber in d würdest du dafür eine abmahnung erhalten

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