03-03-2013 12:34
Hallo,
habe ein paar Probleme mit einem Käufer - der behauptet seine Ware (ein unversichertes Päckchen) sei nicht angekommen.
Ich kann aber anhand des Kassenbons belegen das es verschickt wurde.
Er hat auch auf Grund dessen einen "Fall eröffnet" + schon negativ bewerte.
Leider habe ich mich eben beim diskutieren verklickt.
Nun steht da ich biete die volle Rückzahlung an. Kann ich es irgendwie ändern - Muss ich das nun machen. Ich möchte es eigentlich nicht.
Was kann mir passieren?
Vielen Dank für eure Hilfe
Also heißt es für mich trotz des "verklickens" die Sache jetzt aussitzen?
Habe eben einen Nachforschungsauftrag gestellt warscheinlich mit aussicht auf wenig bis garkeinen Erfolg...