03-03-2013 12:34
Hallo,
habe ein paar Probleme mit einem Käufer - der behauptet seine Ware (ein unversichertes Päckchen) sei nicht angekommen.
Ich kann aber anhand des Kassenbons belegen das es verschickt wurde.
Er hat auch auf Grund dessen einen "Fall eröffnet" + schon negativ bewerte.
Leider habe ich mich eben beim diskutieren verklickt.
Nun steht da ich biete die volle Rückzahlung an. Kann ich es irgendwie ändern - Muss ich das nun machen. Ich möchte es eigentlich nicht.
Was kann mir passieren?
Vielen Dank für eure Hilfe
mit verklickt meine ich in der eröffnung des falls steht irgendwann antworten und rückzahlung leisten o.ä.
Bitte sorgen Sie dafür, dass der Käufer bis zum 06. Mär. 2013 eine Rückerstattung erhält.Bitte beachten Sie Folgendes:Veranlassen Sie die Rückerstattung am besten sofort.
Sie müssen nicht die Antwort des Käufers abwarten.Die Gutschrift der Verkaufsprovision auf Ihrem Konto erfolgt erst, wenn der Käufer den Erhalt der Rückerstattung bestätigt hat.
deswegen frage ich ja mit welchen konsequenzen ich zurechnen hätte wenn ich nicht zahle...
abgesehen von rot welche ich schon habe & mit gerechnet hatte....