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Vertauschte Adressen-Ware kam "unfrei" zurück,Käufer weigert sich Paket an mich zurück zu schicken

Hallo,

 

beim Verkauf zweier Bekleidungspakete

 

http://www.ebay.de/itm/300996004348?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

 

http://www.ebay.de/itm/300995997798?ssPageName=STRK:MESOX:IT&_trksid=p3984.m1559.l2649

 

passierte es mir versehentlich, dass ich die Paketscheine vertauscht habe!

Käufer 1 schrieb mich deshalb an worauf ich meinen Fehler natürlich gleich eingesehen habe und mich dafür entschuldigte!

Käufer 2 setzte ich darüber auch sofort in Kenntnis.

Das falsche Paket an Käufer 2 befand sich zum Zeitpunkt noch auf dem Weg dahin und somit einigten wir uns, dass er die Annahme des Paketes via Hermes verweigert, so wäre es wieder an mich zurück gekommen.

Er willigte auch ein,

Heute bekam ich von Käufer 2 das Paket "unfrei" mit der Post zurück gesandt und habe dafür 15€ bezahlt, obwohl vorher nix mit mir abgesprochen war!

Begründung: Er wäre zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zuhause gewesen, Nachbarn hätten es angenommen und anders hätte er es nicht wieder zurück senden können!

15€ weg, aber zumindest ist die Ware von Käufer 2 wieder genauso bei mir, wie ich sie auch versandt habe!

Käufer 1 überwies ich gestern 10€ (6,90€ Portokosten, den Rest für evtl.Tankkosten, die ihm dadurch sicherlich entstehen, wenn er das Paket wieder zur Post bekommen muss).

Heute teilte ich Käufer 1 mit, dass sich seine ersteigerte Ware nun wieder bei mir befindet und ich nun nur noch auf das Paket von ihm warte bis es wieder bei mir ist um dann beide sofort an die richtigen Adressen zu versenden.

Käufer 1 schrieb mich gestern an, ob er das Paket nicht gleich an die richtige Adresse schicken soll damit ich Portokosten spare, was ich allerings abgelehnt habe, da ich als Verkäufer auf Nummer sicher gehen möchte.

Nachdem ich Käufer 1 heute mitteilte, dass sich seine Ware bei mir befindet bekam ich eine unfreundliche Nachricht, dass ich doch das Paket heute nach Erhalt sofort an ihn weiter versenden hätte können, worauf ich ihm mitteilte, das ich mich nur auf ein "Ware-gegen-Ware" Geschäft einlasse, dass heißt ich erst beide Pakete wieder bei mir haben möchte bevor ich sie an die jeweilig richtigen Käufer sende oder ich ihm den Gesamtpreis zurück überweise, wenn ich das Paket wieder habe, aber er mich dann darüber informieren müsste, da ich es ja nicht wissen kann.

Nun stelle ich mir die Frage, wie ich weiter vorgehe!

Schicke ich Käufer 1 das gewünschte Paket zu und dieser sendet das Paket von Käufer 2 nicht zurück an mich muss ich Käufer 2 den Betrag zurück überweisen und Käufer 1 hat beide Pakete.

Ich schätze das war auch so geplant, sonst würde sich Käufer 1 sicherlich nicht so aufregen, sondern abwarten bis das von mir überwiesene Porto auf seinem Konto gebucht ist und es mir dann einfach zurück senden.

Im Endeffekt ist ein solches Verhalten unsachgemäß, da ich alles getan habe, was mir als Verkäufer zur Verfügung stand um die Situation so schnell wie möglich aufzuklären und ich auch die ganzen Kosten auf mich genommen habe, da es schließlich mein Fehler war für den ich auch gerade stehe!

 

Freue mich auf Eure Antworten!

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Antworten (6)

"Im Endeffekt ist ein solches Verhalten unsachgemäß, da ich alles getan habe, was mir als Verkäufer zur Verfügung stand um die Situation so schnell wie möglich aufzuklären"

 

 

Wie bitte?

 

Du hast beim Versenden versagt, Du hast bei der Verkleinerung des Schadens gegenüber dem Käufer, der bezahlt hat, versagt.

Unsachgemäß kannst Du Dir in erster Linie anziehen!

Heute teilte ich Käufer 1 mit, dass sich seine ersteigerte Ware nun wieder bei mir befindet und ich nun nur noch auf das Paket von ihm warte bis es wieder bei mir ist um dann beide sofort an die richtigen Adressen zu versenden.

 


WIE BITTE????? Käufer 1 hat bezahlt, also schick ihm gefälligst mit Warp 9 seine Ware!!!!!!

 

Servus @cooky

 

ich habe alles gelesen und staune,

wie man aus einem einfachen Sachverhalt, Pakete vertauscht,

(was ja durchaus vorkommen kann)

alles machen kann.

 

Till Eulenspiegel hätte es nicht besser gekonnt.

(Der war aber sehr intelligent)

 

Wirklich erbost bin ich aber über Deine Dreistigkeit,

für Deinen Lapsus einen K noch zum signifikanten Betrüger zu stempeln.

 

"Schicke ich Käufer 1 das gewünschte Paket zu und dieser sendet das Paket von Käufer 2 nicht zurück an mich muss ich Käufer 2 den Betrag zurück überweisen und Käufer 1 hat beide Pakete.

Ich schätze das war auch so geplant, sonst würde sich Käufer 1 sicherlich nicht so aufregen...!"

 

Wie anders soll "man" das verstehen ?

Das ist starker Tobak.

 

 

 

 

 

 

 

Hattest du an Käufer 1 denn sofort, als dir klar war, dass da was schief gelaufen ist, das Porto für die Rücksendung überwiesen?

 

Ich würde an deiner Stelle möglichst schnell die kaufvertragliche Pflicht erfüllen und das Paket umgehend am Montag an Käufer 1 verschicken. Da kommt es nicht darauf an, ob das von dir falsch verschickte Paket bereits wieder bei dir angekommen ist.

 

So sehe ich das auf jeden Fall.

schlumpfinchen, die Käufer haben der Verkäuferin vertraut und stehen zur Zeit ohne Ware trotz Bezahlung dar.

 

Genau so könnte man sagen: Liebe Frau Verkäuferin, vertraut habe ich Ihnen, aber erst, wenn ich meine Ware in Händen halte, schicke ich die das Paket zurück. Immerhin haben Sie ja mein Geld.

@cooky,

 

ich würde das genau so machen,wie Du es vor hast.Erst,wenn ich das Paket zurück hätte,würde ich das andere zusenden.

 

Auch auf die Gefahr hin,das ich eine Rote riskiere.Ich würde dann einen Kommentar darunter schreiben.

"Vertrauen ist gut,Kontrolle ist besser"

 

 

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