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Vertragsabbruch bei Einstellungsirrtum?

Hallo Mitglieder,

 

ich habe von einem Verkäufer per Sofortkaufen einen Leichtmetallständer gekauft. Ausgewiesen war ein kostenloser Versand.

Wie sich herausstellte, wollte der Verkäufer eigentlich "nur Abholung". Daraufhin habe ich ihm angeboten, die von ihm nun verlangten Versandkosten entgegenkommenderweise zur Hälfte zu übernehmen - allerdings wollte ich diese erst bezahlen, sobald  der Artikel unbeschädigt bei mir angekommen wäre.

Daraufhin drohte mir der Verkäufer, er würde den Kauf nicht mehr abwickeln wollen, da es sich bei ihm um einen Einstellungsirrtum handeln würde und er daher vom Verkauf zurücktreten dürfe. 

Ist das lt. ebay-Reglement erlaubt. Ich finde hierzu keine genauen Angaben, nur immer den Hinweis für den Verkäufer, bei Einstellung seiner Ware genaue Angaben zu machen und zu überprüfen.

Wo könnte man das Erlesen?

 

MfG

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Der Einstellirrtum ist ein Erklärungsirrtum, den kann man im § 119 BGB nachlesen.

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