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Vertragsabbruch bei Einstellungsirrtum?

Hallo Mitglieder,

 

ich habe von einem Verkäufer per Sofortkaufen einen Leichtmetallständer gekauft. Ausgewiesen war ein kostenloser Versand.

Wie sich herausstellte, wollte der Verkäufer eigentlich "nur Abholung". Daraufhin habe ich ihm angeboten, die von ihm nun verlangten Versandkosten entgegenkommenderweise zur Hälfte zu übernehmen - allerdings wollte ich diese erst bezahlen, sobald  der Artikel unbeschädigt bei mir angekommen wäre.

Daraufhin drohte mir der Verkäufer, er würde den Kauf nicht mehr abwickeln wollen, da es sich bei ihm um einen Einstellungsirrtum handeln würde und er daher vom Verkauf zurücktreten dürfe. 

Ist das lt. ebay-Reglement erlaubt. Ich finde hierzu keine genauen Angaben, nur immer den Hinweis für den Verkäufer, bei Einstellung seiner Ware genaue Angaben zu machen und zu überprüfen.

Wo könnte man das Erlesen?

 

MfG

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Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @mimali77

 

Ist das lt. ebay-Reglement erlaubt?

 

Ja.
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html

 

Aber mal abgesehen vom Rechtlichen: Warum wärst Du der Auffassung, nur die Hälfte der Versandkosten bezahlen zu wollen?

Es würde für mich betrachtet da mehr ein Schuh draus werden, wenn der Vk Dir dies für seinen Fehler anbieten würde.

 

Bedenke auch mal weiter, dass nicht für alle Sachen dem VK ein geeigneter Karton für einen sicheren Versand zeitnah zur Verfügung stehen.

 

Viele Grüße!

 

PS: Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, würde ich den Vk bitten, mir einen kaufabbruch zu senden, den ich dann bestätigen würde. ich würde in diesem Fall die Transaktion nicht bzw. keinesfalls negativ/neutral bewerten...

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