13-10-2016 16:06
Gar nicht, Du hast die Rückerstattung zugesagt, jetzt zahlst Du zuück (oder Deine Karriere bei ebay ist ziemlich schnell beendet).
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Hier ist wohl mal einiges klarzustellen:
Du hast schon verkauft. Daran ändert es auch nichts, dass Du das Geld zurückgeschickt hast. Dein Käufer muss also nicht nochmal kaufen, der muss nur nochmal bezahlen.
Die Rückzahlung kannst Du nicht rückgängig machen. Du schreibst jetzt Deinem Käufer, dass Du selbstverständlich den Kaufvertrag erfüllen und die Ware liefern wirst, sobald er nochmal gezahlt hat. Dann schaust Du nach, ob Du nochmal eine Zahlungsinformation versenden kannst (am PC bei Deinen verkauften Artikeln). Wenn ja, dann machst du das. Der Käufer bekommt dann eine Mail mit einem "Jetzt bezahlen"-Button und kann nochmal mit Paypal zahlen.
Sollte das nicht klappen, dann gib dem Käufer Deine Paypal-Adresse. Dann kann der Käufer über "Geld senden" von seinem Paypal-Konto aus bezahlen. Wenn er dabei die Ebay-Artikelnummer angibt, dann hat er auch Käuferschutz.
Und künftig "eierst" Du bei Verkäufen besser nicht rum, sondern lieferst gleich. Der Artikel ist mit Auktionsende verkauft. Du darfst den Verkauf nicht einfach abbrechen, nur weil Dir der Preis nicht passt. Wenn der Käufer zahlt, dann musst Du liefern.