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Voraussetzungen für das Wiedereinstellen

Hallo,

 

eine Käuferin hatte einen Artikel von mir Ende Juni ersteigert und bis heute nicht bezahlt. Es endete auch bereits die Frist zum Schließen des Falles, also habe ich diesen geschlossen.

Ebay bestätigte mir das Gutschreiben der Verkausprovision und nun wollte ich nochmal in die Runde fragen, ob ich den Artikel jetzt einfach wieder einstellen kann, oder ob ich die Käuferin nochmal darüber informieren muss, dass der Vertrag jetzt aufgehoben wurde?

 

Liebe Grüße

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Unbedingt, knuffeltier!!!!

Schick der Käuferin eine letztmalige Zahlungsaufforderung binnen 7 oder 10 Tagen.

Weiterer Wortlaut: Sollte die Zahlung bis ...... nicht eingehen, sehe ich den geschlossenen Kaufvertrag wegen Nichtzahlung als nichtig an.

 

Wenn die Frist verstrichen ist ohne Zahlungseingang stellst du erneut ein.

 

Und setz die Käuferin auf deine Bietersperrliste, damit sie nicht erneut bei dir kauft.

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

Antworten (3)

Antworten (3)

Hallo,

wenn ich sowas habe, dass jemand nicht zahlt, was zum Glück selten ist, dann teile ich dem K mit, dass mit Verstreichen der Zahlungsfrist der Kaufvertrag aufgelöst ist.

Du kannst den K ja noch mal anschreiben und mitteilen, dass der KV nichtig und aufgehoben ist,

Ich setze Nichtzahler auf meine Bietersperrliste.

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

Schau, es steht sogar hier.

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Falls der Käufer trotz Erinnerung nicht bezahlt

  • Wenn der Käufer den Artikel nicht innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist bezahlt, erhalten Sie die Verkaufsprovision gutgeschrieben.

  • Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer per E-Mail oder schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären.

genau das......die Fallschließung hebt den Kaufvetrag nicht auf....den mußt du noch separat mit Fristsetzung kündigen

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder