18-07-2018 09:07
Hallo, wir haben vor ein paar Wochen etwas verkauft, dass mit Selbstabholung gekennzeichnet war.
Der Kunde hatte direkt per PayPal bezahlt und fragte, wie unsere Öffnungszeiten sind, für die Abholung, worauf ich ihm unsere Öffnungszeiten und die Telefonnummer, unter der er am besten einen Abholtermin macht, mitteilte.
Danach kam aber nichts mehr vom Kunden und so haben wir uns letzte Woche erneut bei ihm gemeldet, wann er denn abholen würde. Er meinte, er wäre das Wochenende (also das jetzt vergangene) eh in Hamburg und könnte dann weiter zu uns fahren um die Ware abzuholen.
Ich habe ihm dann erneut gebeten, vorher die Telefonnummer wegen genauer Uhrzeit anzurufen, was er dann aber nicht tat und am Wochenende war er auch nicht da zur Abholung.
Nun ist die Frage, was können wir tun?
@handiautos schrieb:Hallo, wir haben vor ein paar Wochen etwas verkauft, dass mit Selbstabholung gekennzeichnet war.
Der Kunde hatte direkt per PayPal bezahlt und fragte, wie unsere Öffnungszeiten sind, für die Abholung, worauf ich ihm unsere Öffnungszeiten und die Telefonnummer, unter der er am besten einen Abholtermin macht, mitteilte.
Danach kam aber nichts mehr vom Kunden und so haben wir uns letzte Woche erneut bei ihm gemeldet, wann er denn abholen würde. Er meinte, er wäre das Wochenende (also das jetzt vergangene) eh in Hamburg und könnte dann weiter zu uns fahren um die Ware abzuholen.
Ich habe ihm dann erneut gebeten, vorher die Telefonnummer wegen genauer Uhrzeit anzurufen, was er dann aber nicht tat und am Wochenende war er auch nicht da zur Abholung.
Nun ist die Frage, was können wir tun?
Servus @handiautos
Ich nehme an,
es geht um den Autoadapter Rollstuhlkran,
der bereits am 2. Mai verkauft worden ist ?
Das ist in der Tat eine reichlich lange Zeit zur Abholung.
Keine Ahnung,
welche Zusagen von Euch gemacht wurden,
aber nun wäre es für mich an der Zeit,
dem Käufer eine datierte Frist zur Abnahme zu setzen
und ihm anzukündigen,
was geschehen kann,
wer er diese verstreichen lässt.
Ich würde ihn darauf hinweisen,
dass bei einem Kaufvertrag vertragstypische Pflichten entstehen:
Der Verkäufer muss die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben,
der Käufer muss zahlen und abnehmen bzw. annehmen.
Das kann er in § 433 BGB nachlesen.
Formal würde ich nachweisen können wollen,
dass ich eine datierte Frist zur Abholung gesetzt habe,
dass diese Fristsetzung den Käufer auch tatsächlich erreicht hat
und dass ich ihm ankündige,
ab wann und in welcher Höhe Lagerkosten fällig werden.
Danke schonmal für die ausführliche Antwort.
Nein, es geht um die SLK Heckschürze, verkauft am 28.05.2018 (auch nicht viel besser).
Ok, wie lange wäre eine angemessene Frist?