05-01-2016 08:50
Hallo, ich habe eine Goofy-Figur von einem Verkäufer ersteigert.
Diese kam jetzt Ende Dezember bei mir per DHL Paket an.
Ich habe die Figur , noch nicht einmal gänzlich ausgepackt und dabei eine kaitale Beschädigung entdecken müssen.
Dem Verkäufer habe ich sofort dann Fotos der nicht ausgepackten und beschädigten Figur zugesendet.
Leider weigert der Verkäufer sich mir mein Geld zurückzuzahlen. Auch eine klare Aussage, ob ich Ihm die beschädigte Figur
zurücksenden solle, habe ich bis heute nicht erhalten.
Er weigert sich sogar seine Transportversicherung, die bei jedem DHL-Paket besteht in Anspruch zu nehmen.
Ebay ist zwar informiert, da ich aber direkt Überwiesen habe, können sie dort keine Rücklastschrift wohl auslösen.
Paypal ist dem Fall zwar sicherer, aber auch nicht ganz ohne Fehler.
verkäufer erklärte, dass er die Figur ausreichend gesichert hätte. Paket wies äußerlich keinerlei Schäden auf.
Beim vorsichtig, unter Zeugen, da es ein Geschenk sein sollte, öffnen, kam dann der Schaden schnell zum Vorschein.
ich hoffe immer noch auf das Einlenken des Verkäufers, werde aber sonst wohl um eine Betrugsanzeige nicht drumherum kommen.
@tiggavk schrieb:Hallo, ich habe eine Goofy-Figur von einem Verkäufer ersteigert.
Diese kam jetzt Ende Dezember bei mir per DHL Paket an.
Ich habe die Figur , noch nicht einmal gänzlich ausgepackt und dabei eine kaitale Beschädigung entdecken müssen.
Dem Verkäufer habe ich sofort dann Fotos der nicht ausgepackten und beschädigten Figur zugesendet.
Leider weigert der Verkäufer sich mir mein Geld zurückzuzahlen. Auch eine klare Aussage, ob ich Ihm die beschädigte Figur
zurücksenden solle, habe ich bis heute nicht erhalten.
Er weigert sich sogar seine Transportversicherung, die bei jedem DHL-Paket besteht in Anspruch zu nehmen.
Ebay ist zwar informiert, da ich aber direkt Überwiesen habe, können sie dort keine Rücklastschrift wohl auslösen.
Paypal ist dem Fall zwar sicherer, aber auch nicht ganz ohne Fehler.
verkäufer erklärte, dass er die Figur ausreichend gesichert hätte. Paket wies äußerlich keinerlei Schäden auf.
Beim vorsichtig, unter Zeugen, da es ein Geschenk sein sollte, öffnen, kam dann der Schaden schnell zum Vorschein.
ich hoffe immer noch auf das Einlenken des Verkäufers, werde aber sonst wohl um eine Betrugsanzeige nicht drumherum kommen.
Hallo @tiggavk 😃
Aus meiner Sicht kann man sich eine Schadensmeldung bei DHL sparen. 1. kann man das nur ne Woche lang;
2. würde man hier eiskalt und ganz richtig als unzureichende Verpackung werten.
DHL zahlt evtl. bei äußerlicher Beschädigung und wenn alle Verpackunshinweise umgesetzt waren, aber nicht, wenn ein Versender sein Altpapier entsorgt.
Eine Betrugsanzeige ist hier nicht passend. Sie hat dir Ware geschickt und vermutlich nicht extra schlecht verpackt, damit du auch nur noch Schrottwert erhältst.
Du kannst die VK mit den Verpackungshinweisen von DHL konfrontieren:
Ihr erklären, dass ein Teil des Vertrages die sachgemäße Verpackung ist.
eBay hält sich bei Überweisungen raus.
Einmal habe ich das auch erlebt und bis zum Ende durchgezogen. Dabei ging es aber um einen relativ banalen Betrag. Dennoch war ich es einfach mal leid, dass Verkäufer zu dull zum Einpacken sind (in dem Fall übrigens, obwohl ich mehr Geld überwiesen hatte, damit besonders sicher verpackt werden kann) und hinterher meinen, sie hätten hier den Freibrief zum Schrott versenden (entweder schon Schrott per se oder produziert durch schlechte Verpackung). Und dann der Tonfall der Lady. Ohne Worte. Hat aber gekauft und verkauft, dass die Tastatur rauchte.
Der Ablauf:
1. Erfüllung verlangt (unbeschädigte Ware) - wahlweise Reparatur. Datierte Frist. Angekündigt, dass ich das mit allem Pipapo auf Kosten der VK durchziehen werde, wenn sie meint, nicht reagieren zu müssen. Wegen Nichtreaktion Einwurfeinschreiben hinterher.
2. Nach Nichtreaktion auf Einschreiben Forderung per GVZ zustellen lassen (DAS war dann der Aufreger...ich hätte hinterher locker noch ne Anzeige wg. Beleidigung durchziehen können.).
3. Nach erneuter Weigerung zur Erfüllung vom Vertrag zurückgetreten, Ware zurückgeschickt. Beiliegend eine Forderung zur Erstattung. Dies auch nochmal mit Einwurfeinschreiben. Inhalt mit meiner Freundin zusammen verpackt und dokumentiert.
4. Paket wurde nicht angenommen. Nun wieder per GVZ Forderung der Erstattung und Mitteilung, dass ich die Ware bis Ende des Jahres drei nach Nichtannahme für sie aufheben werde (Kostenlos - ich bin ja gar nicht so.).
5. Mahnbescheid.
6. Sie erstattet mir wortlos den Betrag für Ware + Versand. Netter Versuch.
7. Ich bedanke mich für den Teilzahlungsbetrag.
8. Sie widerspricht dem MB nicht.
9. Teile ihr nach Wochen mit (man kann frühestens zwei nach Zustellung des MB), dass ich nun einen Vollstreckungsbescheid beantragen werde.
10. Sie wiederspricht nicht, zahlt nicht.
11. Beantrage den Vollstreckungsbescheid (mit korrigiertem Betrag wg. ihrer Teilzahlung). Teile ihr das mit und sag ihr, sie möge den Kuckuck klebenden GVZ nett von mir grüßen.
Und dann hat sie gefragt, was sie zahlen muss und gezahlt.
Hat alles lange gedauert. Ich habe es sportlich gesehen. Aber war mit allen Kosten in Vorleistung getreten. Da sich die ganze Familie im Netz nackig gemacht hat, war ich mir allerdings auch sicher, dass die würden zahlen können. Bei einem Widerspruch ihrerseits wäre es vor den Richter gegangen.
DAS ist das, was dir unter Umständen bevorsteht. Es ist aber machbar. Bei DEM Preis, den du gezahlt haben dürftest, wäre es mir das auch wert.
Dein VK hat auch nix ausgeschlossen. Also keine Gewährleistung etc.
Erst einmal dürfen angebrochene Artikel gar nicht eingestellt werden. Waren aber dabei. Bei denen, die als NEU bezeichnet wurden, müssen die das auch sein.
Was mir dabei gar nicht gefällt: Hast du dir mal die Gebotsliste zu dem Artikel angeguckt? Und da den Bieter mit den 64 BW? Der kann ja fast alles gebrauchen...