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Warum kann ich als privater Verkäufer den Käufer nicht negativ bewerten?

Warum kann ich als privater Verkäufer den Käufer nicht negativ bewerten?

Habe einen Artikel verkauft am 9.1.18. Käufer hat nicht geantwortet, obwohl ich ihm nach einer Woche geschrieben habe. Heute habe ich bei Ebay den Fall eröffnet. Dabei habe ich erst gesehen, dass seine 1044 positiven Bewertungen aus sehr vielen negativen Kommentaren bestehen. So was müsste doch auch Ebay auffallen und den Käufer ermahnen oder sperren.

Mfg

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)


@oldimax35 schrieb:

Warum kann ich als privater Verkäufer den Käufer nicht negativ bewerten?

Habe einen Artikel verkauft am 9.1.18. Käufer hat nicht geantwortet, obwohl ich ihm nach einer Woche geschrieben habe. Heute habe ich bei Ebay den Fall eröffnet. Dabei habe ich erst gesehen, dass seine 1044 positiven Bewertungen aus sehr vielen negativen Kommentaren bestehen. So was müsste doch auch Ebay auffallen und den Käufer ermahnen oder sperren.

Mfg


@oldimax35

 

 

das was du hier getan hast

 

Positive BewertungAchtung!!! Spassbieter !!! Advertencia !!! oferentes divertidas!!!Käufer:
a***t (Roter Stern für 1.000 bis 4.999 Bewertungspunkte)

 

verstösst gegen die ebay-Grundsätze zur Manipulation von Bewertungen !

Zudem sieht kein Mensch ausser DIR, wer der User ist. Wir sehen ihn verpixelt als a***t mit rotem Stern.

 

Auf Antrag des Käufer bei ebay wird der komplette Text gelöscht, der grüne Punkt bleibt bestehen und das nennt sich künstliches Aufwerten eines Bewertungsprofils.

 

Grundsatz zur Manipulation von Bewertungen

 

Das Bewertungssystem

 

 

Es dürfen keine negativen Bewertungskommentare und gleichzeitig positive Bewertungspunkte abgegeben werden.

 

Antworten (2)

Antworten (2)

Hallo,

 

so wie peterkurer schreibt, den Problemfall durchziehen und nach 4 Tagen mit Verwarnung schliessen.

 

>>Warum kann ich als privater Verkäufer den Käufer nicht negativ bewerten?

 

weil Ebay das nicht will, denn schliesslich ist die Käuferschar nur gut und lieb, da passt das Rote nicht rein.

 

Deshalb wurde 2008 die Racherote an Käufer abgeschafft. Seither hat nur noch der Käufer das Recht auf eine Racherote, denn das arme "Nichtzahler-Käuferlein" darf den Verkäufer durchaus unberechtigt eine Rote reindrücken.

 

Also Problemfall durchziehen und den Rest gut sein lassen.

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo oldimax35

 

Glaubst du bei Ebay liest jemand Bewertungen?

 

Da müssten die viele Leute einstellen, hier werden täglich zigtausende Bewertungen abgegeben.

 

Wie gehe ich vor, wenn der Käufer einen Artikel nicht bezahlt?

 

http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html

 

Du musst den Fall nach vier Tagen schließen, dann wird der Käufer verwarnt.

 

Und du bekommst deine Gebühren zurück.

 

Hier kannst du ihn sperren:

 

http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin

 

Und hier kannst du alle Bieter ausschließen die 2 oder mehr Verwarnungen haben.

 

 http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences

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