30-10-2018 09:44
Ich wurde als privater Verkäufer wegen eines Namens , welcher auf einem Schuhkarton stand , von einer Anwaltskanzlei abgemahnt.
Ich habe alle Forderungen erfüllt und bezahlt , zähneknirschend !
Als letzter Satz einer 1000 Seiten gefüllten Akte stand , WENN ICH DIE FORDERUNGEN NICHT INNERHABLB 5 TAGEN NICHT ERFÜLLE , BEKOMME ICH EIN GERICHTLICHES EILVERFAHREN.
Welcher Mörder oder Straftäter bekommt das . Welche Macht und Gier haben Anwälte kleine Ebayverkäufer zu traktieren und abzuzocken !
Ich verstehe die Welt nicht mehr!
@vondee1 schrieb:Ich wurde als privater Verkäufer wegen eines Namens , welcher auf einem Schuhkarton stand , von einer Anwaltskanzlei abgemahnt.
Ich habe alle Forderungen erfüllt und bezahlt , zähneknirschend !
Als letzter Satz einer 1000 Seiten gefüllten Akte stand , WENN ICH DIE FORDERUNGEN NICHT INNERHABLB 5 TAGEN NICHT ERFÜLLE , BEKOMME ICH EIN GERICHTLICHES EILVERFAHREN.
Welcher Mörder oder Straftäter bekommt das . Welche Macht und Gier haben Anwälte kleine Ebayverkäufer zu traktieren und abzuzocken !
Ich verstehe die Welt nicht mehr!
Servus @vondee1
Ob eine Abmahnung oder auch nur die Höhe der Kostennote gerechtfertigt ist,
sollte immer genau geprüft werden.
Wie man es schaffen sollte,
wegen eines Vorfalls eines privaten Anbieters 1000 Seiten zu füllen,
verstehe ich nicht.
Kurze Fristen zum Reagieren können sinnvoll sein,
wenn z.B. umgehend verhindert werden soll,
dass eine Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzung einfach mal so weiter betrieben wird.
Eigentlich wurde das mit den Abmahnungen eingeführt,
damit sehr zeitnah und relativ kostengünstig ein solcher Streitfall vom Tisch gebracht werden kann.
Man stelle sich vor,
es müsste für jede Verletzung dieser Art und zum Abstellen ein Gerichtsverfahren angestoßen
und abgewartet werden.
Was daraus hier alledings gemacht wird... nun, das ist so nie gedacht gewesen,
aber so recht gebietet dem Treiben auch keiner Einhalt... leider.
Was ist das eigentliche Ansinnen für eine Abmahnung?
1. Dass jemand umgehend damit aufhört,
die Markenrechts- oder Urheberrechtsverletzung zu begehen.
2. Dass er dies auch nicht wiederholt.
Wenn nun z.B. ein Händler ein Marken- oder Urbheberrecht verletzt,
indem er Artikel anpreist oder anbietet
die er so nicht anpreisen/anbieten darf,
möchte der Rechteinhaber,
dass er zeitnah damit aufhört.
Klar.
Der Rechteinhaber will nicht,
dass der andere immer weiter macht.
Darum darf eine Frist zur Reaktion auf die Abmahnung auch so kurz sein.
Wenn es aber um einen Artikel geht,
den jemand womöglich schon verkauft oder beendet hat,
sehe ich die Ursache für den Zeitdruck woanders.
Nämlich darin,
den Abgemahnten nicht erst Zeit zum Überlegen zu lassen
oder den Raum,
die Abmahnung in Ruhe prüfen zu lassen.
Das "gerichtliche Eilverfahren" hat nichts mit irgendwas aus dem Strafrecht zu tun.
Darum hinkt der Vergleich mit Mördern auch ganz enorm.
Das Eilverfahren in solchen Dingen zielt auf eine einstweilige Verfügung ab
und deren Dringlichkeit muss begründet werden.
Das ist gar nicht so einfach,
aber um einen Abgemahnten zu beeindrucken,
reicht doch - wie man sieht - allein die Floskel.
Darf ich Dich fragen,
wann die angebliche Markenrechtsverletzung begangen worden ist,
wie sie wann beendet wurde
und wann Du die Abmahnung erhalten hast ?
Servus @vondee1
Auf dem Karton ist eine Bezeichnung .... womöglich für die Farbe...
die Du auch in der Überschrift für den Artikel verwendet hast.
Ich glaube deshalb auch,
es geht eher um die Überschrift.
Ein Teil dieser Bezeichnung, nämlich die zweite "Silbe",
so vermute ich,
war ursächlich für die Abmahnung.
Vielleicht auch die Gesamtkombination...
weil man ein "I" womöglich mit einem "Y" verwechseln könnte...mei.
Nun ist es möglich, sich sog. Wortmarken schützen zu lassen.
Diese Wortmarken könnten - so absurd das klingt - auch aus einem oder zwei Buchstaben bestehen.
Dann wird noch festgelegt,
in welchen Produktbereichen dieser Markenschutz gelten soll.
Nehmen wir also mal an,
Firma Padumdidum lässt sich für Kleidung und Schuhe die Buchstabenkombination "PA" schützen.
Man produziert und verkauft also Mode unter "PA Mode" oder "PaWear" oder "HerPa"...
Aber der Schutz liegt auf PA.
Nicht mal als besonderes Logo mit Schnörkel hier und da oder einem Kringel drumherum.
Einfach nur die zwei Buchsteben P und A.
Man kann sich reine Wortmarken schützen lassen,
aber auch Wort-/Bildmarken und reine Bildmarken.
Da eigentlich die Buchstabenkombi "PA" auch keine allgemeingültige Abkürzung für irgendwas im Modebereich ist,
also für eine Beschaffenheit, Qualität oder Größe,
kann man ihr eine "Kennzeichnungskraft" für ein Modelabel zuschreiben.
Angenommen das Unternehmen lässt sich also nur "PA" als Wort schützen... also ohne besondere Buchstaben, Schreibweise etc.,
kann man mehr abmahnen.
Wann immer im Bereich Mode dann jemand PA schreibt oder Pa oder pa,
könnte man an eine Abmahnung denken.
Kann ja dann schwierig sein,
wenn ein anderer Hersteller für seine Shirtfarbe das Pa im Rahmen einer Abkürzung verwendet.
Also z.B. GePa für Gelb/Papaya
oder HePa für helles Papaya
oder PAGr für pale grey.
Weitere schwierige Spielarten wären dann:
Hüte Opa Nachlass
oder ein Shirt für frisch gebackene Papas...
Und leider passte in die Überschrift nur noch das Pa.
Was immer.
Das lässt die von mir erfundene Padumdidum nun aber alles abmahnen.
Zahlen die Leute: gut.
Zahlen sie nicht, müsste geklagt werden.
In diesem Fall würde dann geprüft werden,
ob überhaupt eine Verwechslungsgefahr bestanden hat.
Obwohl in der Überschrift ein ganz anderer Markenname zu finden ist.
Also beispielsweise: Original Klotz-am-Bein Pumps PAGR Applikationen Leder ...
Ob dann der Hersteller auch abgemahnt werden würde,
der die Farbbezeichnung PaG für "pale grey" benutzt hat?
Keine Ahnung,
aber ich bezweifle es. 😉
Anzumerken wäre noch,
dass die Übernahme dieses unverständlichen Kürzels vom Karton
in die Überschrift für mich auch vollkommen überflüssig gewesen ist.
WAS sollte das einem potentiellen Käufer denn sagen?
Es hatte letztlich keinerlei Aussagekraft bezüglich der Farbe...
Artikelnummer und Größe hingegen hattest Du weggelassen.
Ist schwer verständlich
und somit auch in gewisser Weise selbst gemachter Ärger.
Du hast schon wieder einen Karton im Angebot mit dem Aufdruck einer Nobelmarke.
Die Abmahnung, die du bekommen hast, betrifft sicher das Markenrecht, nicht wahr?
Bist du sicher, dass dieser Karton echt war, wo der Name der Marke draufstand?
Bei sowas immer erst hinterfragen. nichts unterschreiben oder direkt zahlen. lieber erstmal selber zum anwalt. Klingt sehr weit hergeholt. ging es um ein artikelfoto? Wenn ich schuhe von firma x verkaufe darf ich diese zu diesem zweck auch abbilden. war es neuware oder gebraucht?