27-05-2013 21:31
Hallo, habe gerade gesehen, dass mein Artikel, den ich bei ebay verkauft habe, jetzt vom Käufer weiterverkauft wird mit meinem Originaltext, in der Originalform usw., in dem u. a. auch persönliche Dinge stehen, die nur ich wissen kann... Hat mich ja im Grunde nicht mehr zu interessieren, da ich das Geld erhalten habe, aber finde ich schon recht heftig.
Ist das rechtlich in Ordnung??
Hi,
normalerweise unterstellt man Artikelbeschreibungen nicht die künstlerische Schaffenstiefe, die man für eine Verletzung des Urheberrechts voraussetzt.
Die Nutzung selbstgemachter Fotos kannst du immer untersagen bzw. auch in Rechnung stellen.
Und in der Umkehrfolge ist die Nutzung fremder Fotos immer eine Verletzung des Urheberrechts.
Der Angebotstext lässt sich nicht schützen. Da fehlt die Schöpfungstiefe.
Was meinst du mit persöhnlich Dinge?
Bei Fotos sieht das anderst aus.