14-05-2014 15:17
Solange das kein Richter entschieden hat :
Nein.
Ob Du bis dahin allerdings noch die Erlaubnis hast zu verkaufen bei eBay, ist eine ganz andere Baustelle.
Der Käufer darf :
- Dich negativ bewerten,
- Dir kräftig Sternabzug bescheren .
Bei Deinen geringen Verkaufszahlen haut das kräftig rein.
Du solltest einen Nachforschungsantrag stellen und eine Kopie dem Käufer zukommen lassen.
Wenn ich mir so Deine "Preislage" ansehe, da versendet man nicht mehr ohne Einlieferbeleg - teures "Leh(e)rgeld" ...