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Wer hat Erfahrung mit Abmahnung als Privatverkäufer?

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich habe eine Abmahnung von der Kanzlei Schröder erhalten, weil ich angeblich kein Privatverkäufer bin, sondern gewerblich. Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht einen Rat geben?

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@Anonymous  schrieb:

Ich habe eine Abmahnung von der Kanzlei Schröder erhalten, weil ich angeblich kein Privatverkäufer bin, sondern gewerblich. Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht einen Rat geben?


Servus @Anonymous 

 

Wenn ich jetzt sarkastisch sein wollte,

würde ich sagen: Schau mal in diesem Thread,

da ist der eine oder andere ganz schlaue Ratgeber dabei

und ein Betroffener mit einer Abmahnung von einem anderen Anwalt:

https://community.ebay.de/t5/Verkaufen-bei-eBay/Anschreiben-abmahnung-von-h%C3%A4mmerling-gewerblicher-verk%C3%A4ufern/qaq-p/3870968/comment-id/269691#M269691

 

Aber ohne Sarkasmus:
Zwischen Deinen Angeboten und dem des dort Abgemahnten kann man Unterschiede erkennen.

Du verkaufst praktisch nur gebrauchte Tonträger.

 

Wenn man eine Sammlungsauflösung darlegen kann,

liefe so eine Abmahnung vor Gericht ins Leere.

Was dabei in Deinem Fall schwierig aussehen könnte:
Die Zahl der Aufkäufe parallel zur Zahl der Verkäufe.

Sollte dann noch jemand feststellen,

dass Du kaufst und das Aufgekaufte wieder verkaufst,

wird es noch "enger".

Nur Du allein weißt,

wie Du das handhabst.

 

Leider - und das ist das,

was jene Schwätzer stets unterschätzen,

welche das Thema Verkaufsvolumen abwiegeln wollen - muss man sich mit so einer Abmahnung auseinandersetzen.

Man kann sie freilich einfach ignorieren

und abwarten,

bist der Gegner dann eine Klage einreicht,

aber ob das klug wäre,

bezweifle ich in den meisten Fällen.

 

Sich jedoch allein auf den Dialog mit dem Abmahner bzw. seinem Anwalt einzulassen,

ist auch niemandem anzuraten.

Hier muss man für die meisten Fälle sagen,

dass der Gang zum RA oft nicht zu vermeiden sein wird.

 

Ich persönlich halte nicht so furchtbar viel von diesen Internetkanzleien,

die mit dem Thema "Haben Sie eine Abmahnung bekommen" die Leute anzusprechen suchen,

aber wer vor Ort so gar nicht weiß,

an wen er sich wenden kann,

kann dann dort wenigstens Hilfe finden.


@Anonymous  schrieb:

Ich habe eine Abmahnung von der Kanzlei Schröder erhalten, weil ich angeblich kein Privatverkäufer bin, sondern gewerblich. Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht einen Rat geben?


@Anonymous 

 

Du und Privatverkäufer?

 

ein netter Gag!

 

Den einzigen Rat gibt es sogar kostenlos:

 

such` Dir einen Fachanwalt der auf den Fernabsatz spezialilsiert ist - ggf. kann dieser noch die Abmahnkosten herunterhandeln. 

 

Du gehörst zu den Usern die meinen via Ebay - in diesen Mengen/andauernd- zu verkaufen "ist schon o.k."......

 

Weit gefehlt wie Du jetzt merkst:

 

Dein Artikelvolumen hat nix mehr mit einem "Privatverkauf" zu tun und hat einen Gewerblichen VK, der seine Käufer nicht um ihre Verbraucherrechte betuppiniert auf den Plan gerufen....

 

alles vollkommen rechtens....


@Anonymous  schrieb:

Ich habe eine Abmahnung von der Kanzlei Schröder erhalten, weil ich angeblich kein Privatverkäufer bin, sondern gewerblich. Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht einen Rat geben?


Google mal nach der besagten Kanzlei, da hast du garantiert Treffer sofern es um Urheber- und Medienrecht geht.

Hallo @Anonymous 

 

wahrscheinlich wurden viele "Privatverkäufer" abgemahnt, die einen derartig hohen Fundus an Platten zum Verkauf angeboten haben. 

 

Wenn man die Anzahl der bewerteten Verkäufe und die der von dir beendeten Angebote zusammenzählt, hast du über 700 Platten zum Verkauf angeboten. Da kann es gut sein, dass das nicht mehr als Privatverkauf anzusehen ist.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder