23-08-2012 19:17
oh man, ich bin soooo sauer, und ich war sooo
dumm !
Und nun stehe ich da, und werde wohl einen Anwalt einschalten müssen, weil ich meine Bücher nicht verschenken will !!!!!
Am 17.07. habe ich ein Paket Kinder/Bilderbücher versteigert (Art.nr.271014902955) !
Ich hatte es mir zur Angewohnheit gemacht, bei Käufern mit 100% guter Bewertung direkt am nächsten Tag zu verschicken !
Natürlich versichert !
Paket kam laut Sendungsnr. am 20.07. bei der Person
an !
Am 28.07. schrieb ich die kauffreudige Dame mal an,
dass ich mich freuen würde, wenn Sie mir das Geld noch überweist !
Keine Reaktion !
Selbst über Email nicht !
Tage später erinnerte ich sie wieder daran, dass sie noch nicht gezahlt hat!
Keine Reaktion !
Am 6.08. schrieb ich ihr "per Einschreiben", dass die Bücher am 20.07. bei ihr angekommen sind, aber Sie noch nicht gezahlt hat !
Wieder keine Reaktion !
Am 9.08. habe ich es ebay gemeldet bzw. einen Fall geöffnet !
Wieder keine Reaktion !
Sie antwortet nicht mal ebay !
Ist aber weiterhin auf ebay fleißig tätig, wie man an ihren Bewertungen erkennen kann. Mittlerweile haben sich noch mehr Verkäufer beschwert, leider nur über positive Bewertung !
Gestern habe ich den Fall geschlossen, um wenigstens meine Verkaufsgebühren erstattet zu bekommen !
Zwar kann ich die Dame nicht mehr bewerten, aber das würde ja eh nichts bringen.
Ich ärger mich so, weil sie weiterhin ganz frech käuft und käuft, und mit ihrem Verhalten auf ebay so durchkommt !
Ich bin so wütend (auch über mich selbst, weil ich so gutgläubig war, und die Bücher sofort verschickt hab),
und ich will ihr meine Bücher NICHT schenken !
Nun will ich nächste Woche zu einem Anwalt gehen, ich will mir das nicht gefallen lassen!
Kennt sich jemand damit aus ????
Vielen Dank im voraus für Antworten !
Gruß
Du musst erst eine Frist setzen , ca 10 Tage genaues Datum und schreiben was Du unternimmst wenn die Frist erfolglos abläuft.
Da nach sind sie Kosten von ihr zu begleichen, sofern was zu holen ist.
wie funktioniert ein Mahnbescheid ?
Ein Mahnbescheid ist günstiger als ein Anwalt zeigt aber auch schon Wirkung.
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=77575-1345742633690&Command=start
so, die Sache läuft noch !
Am 20.09. wurder der kauffreudigen Dame ein Mahnbescheid über das Amtsgericht zugeschickt.
Die Zwei-Wochen-Frist ist dann abgelaufen, und die Dame hat sich weder gemeldet, noch gezahlt !
Nach dieser Frist habe ich nun einen Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt !
Mal sehen, wie es jetzt weitergeht ?!
Und natürlich ist die Dame weiterhin fleißig auf eBay
tätig. Mal bezahlt sie andere Verkäufer und mal eben nicht ! Halt nach Lust und Laune !
Das ist doch echt der Hammer !!!!
Und ich dachte, wenn mehrere Beschwerden wegen "Nichtzahlen" vorliegen, würden solche Spaßbieter gesperrt werden ?! Tja, da hab ich mich wohl geirrt !
Naja, wenigstens ist sie auf meiner Sperrliste !
Dank eurer Hilfe, weiss ich ja, dass es so etwas gibt !