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Widerrufsrecht und .....

Hallo, ich bin gewerblicher Verkäufer. Dieser Tage habe ich von einen netten E-bayer den Hinweis bekommen, doch mal meine WRB zu überarbeiten. ( Danke dafür ) Nun habe ich das getan.

Schaut mal einer drüber? Ich habe die Musterbelehrung von e-bay genommen und entsprechend meiner Artikel eingestellt.

PS jeder Käufer bekommt die WRB schriftlich ( in Textform ) mit der Ware nochmals mitgeliefert.

Danke im Voraus. MfG nokxet

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Auch wenn es nett gemeint ist von dir - die persönlichen Anreden am Anfang und Ende der Angebote (jeweils 3-4zeilig) solltest du weglassen. Wenn es einwas gibt, was die Mehrheit aller Käufer nicht macht, dann ist es "Texte (richtig) lesen", sofern sie nicht gerade in wenigen Worten auf den Punkt gebracht sind 😉

 

Am besten nicht alles in Satzform schreiben, sondern einfach die Fakten mehr oder weniger übersichtlich und vom Sinn her auf relativ einen Blick erfassbar "nennen" - nicht in Sätzen ausformulieren. Das bringt nur, dass es die Käufer nicht lesen und du am Ende Stress mit denen hast, weil die irgend etwas anderes machen, nur weil die das nicht gelesen haben, da es in ausführlicher Satzform formuliert steht. Ich weiß, ich kann mich auch meist nicht kurz fassen, aber was Angebote angeht, muss man die wichtigsten Fakten wirklich einfach nur deutlich hervorgehoben NENNEN. 😉

Antworten (8)

Antworten (8)

"Hallo, liebe/er Interessentin/Interessent, bitte lesen Sie alles genau durch.  und blablabla"

 

lass den ganzen mist weg

 

"Versand in D kostenlos"

"Diese gelten nicht, wenn"

 

was dann jetzt?

bleib doch bei einer angabe

 

"Paket / Päckchen versicherter Versand per DPD"

 

der versand ist für deine kunden immer versichert denn DU haftest dafür (also werbung mit selbstverständlichkeiten)

 

"Rechnungen sind bei der Bestellung extra anzufordern"

 

deine pflichten als gewerblicher vk solltest du in dieser beziehung kennen

 

"str.

Treuen/Vogtl."

 

abkürzungen im impressum? verstoß gegen das tmg

 

"Fa. Textilvertrieb

z.Hd. GF Hr." 😮

 

firma? geschäftsführer? dann ist euer impressum falsch!

 

nur mal als beispiel wie viele fehler deine angebote enthalten! keine rechtsberatung nur meine meinung!

 

wende dich an:

www.haendlerbund.de

 

 

dieses Kind ist vermutlich in deinem Umfeld zu finden

deine Anschrift ist öffentlich......

aus dem allgemein bekannten Werbespot  "wo ist Klaus...."

"ist das die kleine Anna ? Komm, ich zeig dir mal einen richtigen Hasen"....

macht es nun klick bei dir ?

Kinder gehören geschützt, nicht im Netz dargestellt !

 

die richtige WRB hast du nun zwar hinterlegt, aber noch ne Menge anderer Fehler eingebaut 😞

 

hast du Ahnung von Buchhaltung ?

Existensgründerseminar besucht ?

 

deine Angebote sehen aus, als hättest du fast keine Ahnung 😞

nicht jeder ist zum Kaufmann geboren, die, die es nicht sind, studieren das ......

nur hier bei Ebay, fühlt sich fast jeder berufen und hat wahrlich keine Ahnung 😞

 

du hast längst nicht alle Baustellen bearbeitet

wie wäre es mit einer Mitgliedschaft z.B beim Händlerbund ?

 

gerade, wo sich in diesem Jahr die WRB erneut ändert 😉

Erst mal Dank für die Antwort.

Hallo, Das werde ich umgehend tun, einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

Die WBR ist angeblich die neue Fassung lt. der EU - Richtlinie und die habe ich von e-bay übernommen. Auch diese werde ich halt explizit prüfen lassen.

Das mit den Kindern verstehe ich zwar nicht, aber auch hier nehme ich die Bilder mal weg. Und mit Selbstverständlichkeiten werben? Wo hört eine Information für den Käufer auf und wo fängt eine Selbstverständlichkeit an? Gibt es da genaue Definitionen?

MfG nokxet

 

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo, danke, das mit dem Händlerbund muß ich mir erst mal näher ansehen.

Haben die eine Hompage?

 

:^O:O:_|

 

Manchmal kann man sich hier nur an den Kopf greifen!

 

Klick mal hier: http://tinyurl.com/dxj9bde 😉

Hallo, danke, das mit dem Händlerbund muß ich mir erst mal näher ansehen.

Haben die eine Hompage?

Das mit der Buchhaltung kann schon sein, aber was gefällt Dir daran nicht. Leider hast Du keine Angebote unter Deinem Namen - also kann ich mir auch nichts abgucken. Schade.
MfG nokxet

Karnke Fantasien?

kogo2004
Auf Erkundungstour

"viel" hast Du aus dem alten Beitrag nicht gelernt........:-(

 

http://community.ebay.de/question/Verkaufen-Bei-Ebay/Hallo-Ich-Bin/1900092721?#msg1902075510

 

die abmahnfähigen Passagen sind immer noch in den AB`s......

 

ebenso die Werbung mit Selbstverständlichkeiten.....

 

die Kinderfoto`s ebenfalls X-(

 

und wo haste diese Infö her?

 

"Rechnungen sind bei der Bestellung extra anzufordern, ansonsten gilt die Zahlungsinformation als Rechnung."

 

warum investierst Du nicht ein paar Euronen für einen Besuch beim Fachanwalt :O?

 

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