05-05-2013 15:52
Hallo Zusammen,
bei den offenen Fällen habe ich nur die Möglichkeit, den Fall zu schließen. Dann kann mich der K doch noch bewerten oder?
Nur, wie macht ihr das mit der Verwarnung?
Danke
Hi,
die Verwarnung bekommt der Käufer nur, wenn du einen unbezahlten Artikel gemeldet hast und ihn selbst mit "nicht bezahlt" schließt. Diese Verwarnungen sind für andere nicht sichtbar.
Allerdings kann man Käufer mit 2 und mehr Verwarnungen grundsätzlich bei seinen Aktionen ausschließen.
Sollte der Käufer sich innerhalb des Falls bei dir gemeldet haben, kann er noch bewerten, ansonsten ist ihm dieses Recht entzogen.
Zusätzlich müsstest, so noch nicht geschehen, du den Kaufvertrag mit Frissetzung kündigen (wenn nicht bis Tag X bezahlt... ist der Kaufvertrag hinfällig/gekündigt.)
LG
Du kannst selbst nicht verwarnen.
Die Verwarnung erfolgt dann, wenn du den Fall schließt durch eBay
Ich danke euch Beiden. Nun bin ich wieder etwas schlauer :-).
Schönen Sonntag noch
Gruß
Tarziane