21-08-2014 14:51
@mariposa_obscura schrieb:
Im Zusammenhang mit den neuen Verkäuferstandards schreibt eBay immer wieder ************** Käufer können - auch bei grenzüberschreitendem Versand - einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels erst dann eröffnen, wenn das erwartete Lieferdatum verstrichen ist.
Vorweg hab ich dir schon ne Antwort auf deine Email geschrieben, darin auch was zum Thema "längere Lieferzeiten".
Wo hast du das obige gelesen ?
Im Zuge des Käuferschutzes (Paypal oder eBay-Garantie) muss eBay zulassen, daß ein Käufer vor Ablauf der Käuferschutzfrist einen nicht erhaltenen Artikel melden kann. Ansonsten riskiert er seinen Käuferschutz.
In meiner Mail steht der Link zum Grundsatz der Lieferzeiten. Den solltest du dir so oder so mal durchlesen.