26-10-2012 14:35
Ich verkaufe bei Ebay, wie hoch darf der Umsatz sein bis ich als Gewerblich angesehen werde und Steuern zahlen muß.
Bei Sammlern (Münzen, Briefmarken etc.) wird das oft großzügiger ausgelegt:
Bei einer Auflösung einer Sammlung mit 688 gleichzeitig laufenden Angeboten wird nicht zwangsläufig ein gewerbliches Handeln angenommen:
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay-sammlung.htm
Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB