29-06-2016 20:05
Wir sind eine Bürgerstiftung und verteilen Einnahmen an soziale Institutionen im hiesigen Raum. Teilweise übergeben Mitglieder oder andere Personen Gegenstände (Bilder, Ikonen, Schmuck o. ä.) kostenlos an die Stiftung. Die´Stiftung kann diese nun weiter verkaufen Die Einnahmen gehen dann -wie schon erwähnt- an soziale Institutionen (wie z.Bsp. Behinderten-Werkstätten etc.).
Fragen:* Ist dies bei Ebay nun gewerblich ?
* Wie erfolgt die Ebay-Anmeldung . Wer haftet ?
Danke für rechtsverbindliche Tipps.
Rechtsverbindliche Tipps gibt es nur bei einem Anwalt. Ihr seid ein e.V.? Dann gelten für euch auch deren Regeln.
Ich an euerer Stelle wüde mich in dem Fall von einem
Anwalt / Stererberater beraten lassen.
Gruß