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Wir sind eine Bürgerstiftung. Geld geht an soziale Institutionen.

Wir sind eine Bürgerstiftung und verteilen Einnahmen an soziale Institutionen im hiesigen Raum. Teilweise übergeben Mitglieder oder andere Personen Gegenstände (Bilder, Ikonen, Schmuck o. ä.) kostenlos an die Stiftung. Die´Stiftung kann diese nun weiter verkaufen Die Einnahmen gehen dann -wie schon erwähnt- an soziale Institutionen (wie z.Bsp. Behinderten-Werkstätten etc.).

Fragen:* Ist dies bei Ebay nun gewerblich ?

             * Wie erfolgt die Ebay-Anmeldung . Wer haftet ?

Danke für rechtsverbindliche Tipps.

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Antworten (2)

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Rechtsverbindliche Tipps gibt es nur bei einem Anwalt. Ihr seid ein e.V.? Dann gelten für euch auch deren Regeln.

Anonymous
Nicht anwendbar

Ich an euerer Stelle wüde mich in dem Fall von einem

 

Anwalt / Stererberater beraten lassen.

 

Gruß

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