13-06-2014 11:01
Die neue Widerrufserklärung durch die alte ersetzen war ja kein Problem. Aber wo bzw. wie wird dem Käufer das notwendige Wund vorausgefüllte Widerrufsformular zur Verfügung gestellt ? Dies ist ja wohl ab 13.6.14 Pflicht für den gewerblichen Verkäufer.
Hallo,
ja das Widerrufsformular ist Pflicht muss aber nicht vorausgefüllt sein.
Schau mal auf dieser Seite von eBay nach http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_22.html da ist alles erklärt.
Es gibt natürlich einen Unterschied ob ich das Formular Online zum ausfüllen bereitstelle oder nicht, danach richtet sich auch der Widerruf, ich muss es dem K nur auf einem Datenträger zugänglich machen.
Man kann den Mustertext des Widerrufsformulares unterhalb der Widerrufsbelehrung einfügen, in diesem Fall bekommt der K den Text wenn er einen Kauf getätigt hat ja mit der Email über diesen Kauf zugesendet, somit hat er das Widerrufsformular auf seinem Datenträger ( Sein Computer ) er muss dann nur noch copy and paste machen kann es ausfüllen und zurück schicken.
Gruß und schönes Wochenende
Hallo,
nachdem Ihr Eure Widerrufserklärung in Euren Einstellungen geändert habt, müsst Ihr noch im Verkaufsmannager
1. alle Shopartikel (Artikel) auswählen
2. Alle Artikel bearbeiten anklicken (oben links), nun wird eine Liste geladen mit allen Euren Artikeln.
3. Wieder alle Artikel auswählen in der Liste und auf Felder bearbeiten (oben links) Rücknahmebedingungen auswählen.
4. Änderung Speichern
Nun sind alle Eure Artikel mit der von Euch in den Einstellungen hinterlegten Widerrufsbelehrung aktualisiert!
Das ist der Trick
Richtig, das Muster-Widerrufsformular muss zwingend an der Widerrufsbelehrung dranhängen, aber der Kunde ist nicht verpflichtet es zu benutzen.
Ich habe auch noch nicht herausgefunden wie ich an die Widerrufsbelehrung eine Datei dranhängen kann.
Die notwendigen Texte habe ich gestern Abend eingepflegt, aber sie erscheinen nicht in den Artikeln. Muss ich jetzt alle Artikel erst beenden und dann neu einstellen? Ich fürchte ich verstehe da etwas nicht ganz.
Tatsache ist jedoch, dass es so wie es jetzt ist, extrem abmahngefährdet ist, da muss was passieren.
Notfalls stelle ich meinen Shop heute Abend inaktiv und muss dann auf den verlorenen Umsatz verzichten.