22-04-2013 23:53
Hi,
ich habe ein Fahrzeug bei Ebay versteigert.
Der erste der das Fahrzeug ersteigert hatte kam aus Polen, hatte mit mir einen Termin ausgemacht, kam nie und hat auch nie wieder geschrieben. An Ebay gemeldet nichts ist passiert.
Artikel wieder eingestellt.
Der zweite der das Fahrzeug ersteigert hat kommt aus Deutschland hat sich aber nie gemeldet, weder abholen noch bezahlen noch ähnliches. Wieder an Ebay gemeldet und nichts passiert.
Mach ich was falsch oder wie verhalte ich mich richtig in diesem Fall?
mfg
Patrik
@bene *LOL* :^O
@mustangfreak
Meinst du mit der Meldung an eBay, dass du jeweils einen Nichtzahlerfall eröffnet hast ? Falls ja, hast du diesen mit Verwarnung für den Käufer geschlossen ?
Mehr passiert dann auch seitens eBay nicht, außer deiner Provisionsgutschrift.
Die Kaufverträge musst du jedoch gesondert kündigen, nachdem du deine Käufer wirksam in Verzug gesetzt hast.
Dass der Zeitablauf dafür ausreichend war/ist, kann bezweifelt werden.
Bevor du erneut einstellst, solltest du also zumindest deinem letzten Käufer den Vertrag explizit kündigen.
Gib ihm nochmals eine klar datierte Abhol- und Zahlungsfrist auf und kündige an, dass du nach fruchtlosem Fristablauf vom Kaufvertrag zurücktreten wirst. Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen kannst du dir ja ausdrücklich vorbehalten - soweit du dies dann auch tatsächlich durchzusetzen gedenkst.
man könnte seine Möglichkeiten auch ausschöpfen .... 😉
hab mal Omis alte Ralleykiste verkauft
der erste hat den Abholort nicht begriffen....
300 Euro bezahlt, dafür wollte er ihn nicht mehr abnehmen
ok
neu eingestellt
der zweite, hat vergessen seine Holde um Erlaubnis zu fragen......
200 Euro, "wenn ich ihn nicht nehmen muß..."
ok
dritter Verkauf .....
knapp 400 hat er gebracht und das Schlimmste.........
der Kerl kam und hat den Wagen abgeholt 😮
hatte mich schon so an die "Einnahmequelle" und den Anblick gewöhnt :8}
>Zum anderen ist es vielleicht sinnvoll, wenn du geschickt formuliert, aber sehr deutlich in den Artikeltext einformulierst, dass du nicht scheust Spaßbieter und Vertragsbrüche gesetzlich verfolgen und ahnden zu lassen. Aber das eben entsprechend gut formuliert, dass wirklich jeder, der es liest, genau weiß, dass er (als normaler Bieter) nicht gemeint ist und sich nicht abschrecken lässt, hingegen aber "Spaßbieter" kalte Füße bekommen vor den klaren Worten der Folgen.
Moin
das kannst DU, als Gewerblicher, vielleicht so handhaben,
aber wie kannst Du einem kleinen privaten VK so einen Tipp geben?
So etwas geht immer mit zusätzlichen Kosten einher.
Nur damit zu drohen, es zu tun, ist lächerlich,
wenn . . . dannn müßte der TE auch bereit sein,
das Angesagte konsequent durchzuziehen.
... und wenn du den Wagen zum 3. Mal einstellst deutlich (große Schrift, farblich hervorgehoben, rot) eine Frist setzen (14 Tage) innerhalb der Wagen abgwholt werden muss!
Am besten mit festem Datum, wann spätestens.
Moin Jörg....
Die Angabe der Selbstabholung hebelt den Länderausschluss aus. Bringt also nix.
Zum anderen ist es vielleicht sinnvoll, wenn du geschickt formuliert, aber sehr deutlich in den Artikeltext einformulierst, dass du nicht scheust Spaßbieter und Vertragsbrüche gesetzlich verfolgen und ahnden zu lassen.
Das sollte man wirklich nur tun, wenn man bereit ist das im Fall eines Falles auch durchzuziehen. Sonst macht man sich nur lächerlich. Gesetzlich verfolgen lassen? Du meinst zivilrechtlich belangen. Denn eine Straftat ist die Nichterfüllung eines Kaufvertrags nicht.
Aber das eben entsprechend gut formuliert, dass wirklich jeder, der es liest, genau weiß, dass er (als normaler Bieter) nicht gemeint ist und sich nicht abschrecken lässt, hingegen aber "Spaßbieter" kalte Füße bekommen vor den klaren Worten der Folgen.
Wer bietet und dann seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, den kannst Du auch damit nicht erschrecken. Im Gegenteil. Das reizt die s. gen. Spaßbieter ganz besonders und lockt sie geradezu an. Während der wirklich interessierte, potentielle Bieter schnell von solchen Endlosdisclaimern genervt sind und wegklicken.
Soviel dazu. 😉
Hi,
Fall eines nicht bezahlten Artikels öffnen/schließen, den Vertrag mit Frist kündigen....
... und wenn du den Wagen zum 3. Mal einstellst deutlich (große Schrift, farblich hervorgehoben, rot) eine Frist setzen (14 Tage) innerhalb der Wagen abgwholt werden muss!
Hast Du bei dem Ersten , den Vertrag mit Fristsetzung gekündigt ?
Der Vertrag hat mit eBay nichts zu tun .
Nicht , dass plötzlich Beide da stehen und das Auto wollen .
Zum einen solltest du vielleicht das Ausland ausschließen vom Bieten, denn von denen ein Recht eingefordert zu bekommen, ist sehr schwer.
Zum anderen ist es vielleicht sinnvoll, wenn du geschickt formuliert, aber sehr deutlich in den Artikeltext einformulierst, dass du nicht scheust Spaßbieter und Vertragsbrüche gesetzlich verfolgen und ahnden zu lassen. Aber das eben entsprechend gut formuliert, dass wirklich jeder, der es liest, genau weiß, dass er (als normaler Bieter) nicht gemeint ist und sich nicht abschrecken lässt, hingegen aber "Spaßbieter" kalte Füße bekommen vor den klaren Worten der Folgen.