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Zwischenverkauf

Ist der Zusatz " Ich behalte mir den Zwischenverkauf" vor zB. da der Artikel noch anderswo eingestellt ist noch rechtens.

In meinem Fall bin Ich Gewerblicher Verrkäufer und habe was als Auktion eingstellt.

Der Artikel ist aber anderweitig verkauft wurden und jetzt möchte der Ebay Käufer diesen Artikel trotzdem haben oder Schadenersatz nur wegen diesem Urteil vom Oktober wo einer die Aktion abgebrochen hat glaube wegen ein Passat oder so.

 

Naja Mir geht darum ob Ich wenn Ich Zwischenverkauf Vorbehalten schreibe Ich auch andersweitig verkaufen darf.

 

Danke für Eure Antworten

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Der Verkäufer ist für das ANgebot verantwortlich.

 

Du hast mit Eingang des 1. Gebotes (oder aber auch bei Verkauf eines Sofortkaufangebotes) einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer.

 

Das heißt also, Du bist nach Bezahlung zur Lieferung verpflichtet.

 

Bei Zwischenverkauf :   Ersatzkauf vornehmen, damit Du liefern kannst, oder warte den Rechtsstreit ab, welcher sicherlich als unterlegen gelten wird.

 

.Viel wichtiger ist allerdings, dass alle Deine Angebote eine seit 13.06.2014 ungültige und abmahnbare WRB haben.

 

 

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