24-01-2015 19:41
Hallo ,
Bin Privat Verkäufer ,ab wann oder wie werde ich dann gewerbliche Veräufer ?
und wie sieht es aus mit dem Finanzamt ? Oder...
Welche Vorteile
LG
Hi,
ist recht einfach erklärt: Konflikt entsteht, wenn man gezielt zum Wiederverkauf auf ebay & Co. tätig ist, d.h. Waren einkauft oder Waren selbst herstellt, um diese weiterzuverkaufen. Denn dann handelt man mit Waren. Und Handel ist nicht mehr privat, sondern immer gewerblich.
Veräußert man hingegen Gegenstände aus seinem privaten Besitz in haushaltstypischen Mengen bzw. Umfang, wird man sicher keine Probleme bekommen. Es kommt also nicht in erster Linie auf die Menge an. Sondern darauf, was man als Privatverkäufer anbietet.
> ist recht einfach erklärt
Das erinnert mich an den alten Radiosprecher => Dr. von Hollander
(später dann gefolgt von Dr. Marcus)
Der hat auch immer alles "recht einfach erklärt" . . .
Aber das Thema "Gewerblichkeit" ist SO komplex,
das KANN gar nicht "recht einfach erklärt werden"
Da muss man schon mal ETWAS weiter ausholen . . .
@slah3887 schrieb:Hallo ,
Bin Privat Verkäufer ,ab wann oder wie werde ich dann gewerbliche Veräufer ?
und wie sieht es aus mit dem Finanzamt ? Oder...
Welche Vorteile
LG
Du bist es vom Einstellvolumen her praktisch schon:
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=slah3887
Hier sind 2 Tipps für Dich, die solltest Du dringend mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
Vielen Dank für diese Frage, die dem einen oder anderen Foristen hier mal wieder die Gelegenheit zu einer Verlinkung geboten hat.

Aber wieso sollte dieser TE schon gewerblich sein?
Und als privater VK Paypal anbieten und so versenden:
EUR 3,80 | Deutschland | Standardversand (DHL Päckchen) |
Du bist Haifischfutter! Sowas lädt zum kostenlosen Einkaufen ein!
Du solltest noch sehr viel lernen, bevor Du Dich selbstständig machst. Das kann Dich Deine ganze Existenz kosten.
Also... wenn man sich das schon fragt...
zitat:
"Aber ab wann gilt der Verkauf bei ebay als „gewerblich"?
Zu dieser Frage gibt es keine endgültige Rechtsprechung. Starre Grenzen existieren ebenso wenig. Vielmehr wurden von der Rechtsprechung Indizien festgelegt, die auf ein Handeln im geschäftlichen Verkehr schließen lassen können. Hauptindiz ist auf jeden Fall die Anzahl der Verkäuferbewertungen. Hierzu möchten wir folgende -wichtige- Urteile nennen:"