02-05-2013 08:42
Hallo
wir haben einem Käufer fälschlicherweise eine negative Beurteilung geschrieben.
Das war ein Mißverständnis mit meiner Frau, die dachte, das Geld sei noch nicht angekommen.
Wie kann ich nachträglich den Text ändern?
vielen Dank vorab
Peter
>Wie kann ich nachträglich den Text ändern?
Moin
nicht ändern, aber hier ergänzend richtig stellen
sroll ganz nach unten ....da kannst du einen Zusatzkommentar schreiben welcher dann unter dem Bewertungstext erscheint...
Ausserdem steht bei der VK in alle ihren Angeboten:
Rücknahme erlaubt!Das kann man wohl nicht schreiben im Angebot: Keine Rücknahme! ??
Das war dann auch ärgerlich!
Aber macht nichts: mit mir nicht mehr! Vorbei, gegessen!
Und nochmals Danke für Deine Freundlichkeit, Benediktus!
ach ja, benedikt.
Du weisst ja gar nicht, was die VK gegenüber ebay behauptet hat, oder?
Und das mit den Waschweibern ist auch beleidigend!
Bei uns sind Männer die "Waschweiber".
Der Artikel ist bei der Herstellungsfirma: Antwort ist, dass der
Verschluss total kaputt ist und die Reparaturkosten 50 € + MWst.
betragen.
Aber groß proleten: "nix kaputt, alles in Ordnung".
Ich habe der VK sofort nach dem Eingang des Artikels geschrieben,
dass ich mit diesem Einkauf nicht zufrieden bin. Daraufhin gab´s nur recht blöde Antworten, sie hat bei ebay alles abgestritten, "ich hätte keine Lust mehr, mir wäre das zu teuer usw. usw. .."
Woher weiss sie das?
Ich habe ordentlich bezahlt und dafür gehört mir eine normale Bewertung und keine "negativ-Bewertung in grün"!
Aus diesem Grunde bin ich nicht damit einverstanden, dass hier
geschrieben wird: ... ist nicht erlaubt".
Es geschieht doch laufend ......... und ebay tut nichts!
da hast du dir aber auch eine Schlacht geleistet, wie die Waschweiber :_|
negativ-Einkauf.absolut nichts empfehlenswerte ebayerin. Art.zurück,Geld nicht!
Das ist offensichtlich Betrug. Schämen Sie sich!
WAS NICHT STIMMT.WAHRHEIT IST BEI IHNEN EIN FREMDWORT!
freu dich zunächst einmal, das die Vk dich nicht vor den Kadi zieht
du behauptest in aller Öffentlichkeit, das die Vk betrügt
Betrug ist eine Straftat, diese stellst nicht du fest, sondern ein Richter !
Verunglimpfung, üble Nachrede, Unterstelleung strafrechtlich relevanter Taten
Änderung einer "positiven" (grünen) BW, ist grundsätzlich nicht möglich
dazu steht sie schon über 1 Monat
dein Käufer kann diese BW melden
Hallo
ich habe mich in meiner Antwort zu meiner negativen Bewertung verschrieben, dieses war auf ein anderes Kommentar bezogen. Wie kann ich das korrigieren?
Gruss Bianka
Auf Antrag wird von ebay gar nichts gelöscht.
Ich hab das jetzt mehrere Male versucht, es geschieht nichts.
"Setzen Sie sich mit dem Verkäufer auseinander!"
Auch wenn ich 5 x schreibe, dass der Verkäufer nicht im Recht ist, passiert bei ebay nichts.
Diese nicht zulässigen Bewertungen nehmen über Hand!
Man kann und darf schon seit Jahren einen Käufer nicht negativ bewerten und darf auch keine negativen Texte schreiben.
An Antrag wird der Text gelöscht, da hier ein Verstoß gegen die Ebay-Grundsätze vorliegt.
Ob das dann Konsequenzen für euch hat, kann ich nicht sagen.