21-12-2012 12:16
Ich verkaufe gebr Kinderkleidung unserer Tochter. Meine Schwägerin möchte nun auch von ihrer Tochter gebr. Kleidung anbieten. Da unsere Kinder etwa gleich alt sind, würden wir in unseren Angeboten gerne drauf hinweisen auch bei Verkäufer "xy" nachzuschauen, da wir gemeinsamen Versand anbieten könnten. (Über die erweiterte Suche kann man ja nach Verkäufernamen suchen.
Würden wir generell gegen einen Grundsatz verstoßen, wenn wir das so machen würden?? Ich habe diesbezüglich nichts gefunden....
Und die Sommersachen dürften sich in ein paar Monaten auch besser verkaufen als jetzt.