05-03-2015 22:38 - bearbeitet 05-03-2015 22:41
Hallo,
in einer Auktion habe ich jetzt eine Standuhr
aus dem nachlass meiner Tante
zum Sofort-Kauf mit "Preis vorschlagen Option"
nur zur Abholung
versteigert.
Der Käufer hat mir einen Preis vorgeschlagen und meinen "Rückvorschlag" akzeptiert.
Wie ist das nun ?
Ich bin kein Uhrenspezialist, habe die Uhr nach bestem wissen und gewissen beschrieben, das Uhrwerk läuft einwandfrei und zu jeder viertelstunde/Stunde schlägt sie diese Westminstermelodie.
Muß der Käufer jetzt die Uhr zum angenommenen Preis nehmen oder
könnte er jetzt an der Uhr "rumnörgeln" und den Preis drücken ?
Gruß Hajooo
War denn der Käufer schon bei Dir?
Warum machst Du Dir Gedanken über die Uhr?
Dass die Uhr nicht fabrikfrisch aus den Laden kommt..
ist doch klar..
Die Uhr stammt aus den 70er Jahren....
Falls der K rumnörgelt...
laß Dich nicht noch mehr runterhandeln....
Sei freundlich und erkläre den K...
falls er nörgelt..
dass Du die Uhr nicht noch günstiger hergeben kannst....
Laß Dir die Uhr auf keinen Fall über Paypal zahlen..
sonst bist am Ende noch Uhr und Geld los....
Nimm in Zukunft Paypal aus Deinen Artikeln raus...
Pillapalle braucht kein Mensch...
Hast Du Dir die AGB von PP schon einmal durchgelesen!
Falls der K die Uhr nicht mitnimmt...
Einen nicht bezahlten Artikel melden...
und den Fall nach 4 Tagen schließen..
dann bekommst die Ebay Provision wieder gutgeschrieben....
und kannst die Uhr wieder einstellen....
Dem K kannst ja noch schreiben, dass der Kaufvertrag hinfällig ist....