31-03-2017 21:25
Hallo Community,
ich habe ein iPhone mit iCloud Sperre angeboten mit dem Hinweis, dass es aus einer Versteigerung der Deutschen Bahn stammt. Mit Original Versteigerungsquittung.
In der Titelzeile und in der Beschreibung war eindeutig zu lesen "iCloud Sperre".
Der Käufer hat dieses nun auch festgestellt und möchte es zurückgeben.
Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus?
Vielen Dank für die Antworten.
Hallo findus5050
Ich würde es nicht zurücknehmen.
Ist ja nicht dein Problem wenn der Käufer nicht lesen kann.
Rechtlich hast du nichts zu befürchten.
Angebot >
Gruß
hier hast du geschrieben, dass das iPhone als gestohlen gemeldet ist.
► http://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/R%C3%BCckgabe/qaq-p/3316176
@findus5050 schrieb:Hallo Community,
ich habe ein iPhone mit iCloud Sperre angeboten mit dem Hinweis, dass es aus einer Versteigerung der Deutschen Bahn stammt. Mit Original Versteigerungsquittung.
In der Titelzeile und in der Beschreibung war eindeutig zu lesen "iCloud Sperre".
Der Käufer hat dieses nun auch festgestellt und möchte es zurückgeben.
Wie sieht denn jetzt die Rechtslage aus?
Vielen Dank für die Antworten.
schick dem Käufer diesen Link > https://drfone.wondershare.com/de/icloud/bypass-icloud-lock-for-your-iphone.html
Hast du den Beleg des Erwerbs dem Käufer auch mitgeschickt - wäre ganz wichtig.