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@ jehtdirnixan, @ hasjana: wie kann die Rückgabe-Option deaktiviert werden 3.0?

Die Eingabe von 0,01€ in den Einstellungen für eine automatische Bestätigung haben wir auch schon überlegt.

 

Alles, was darüber liegt, „landet“ dann wohl aber doch wieder beim VK.

 

Der Betrag bei Rückerstattung senden scheint von Ebay vorgegeben zu sein, er lässt sich auch nicht ändern.

 

Im Prinzip ersetzt die Rückgabe-Anfrage u. E. die bisherige Option Fall eröffnen wegen abweichender Artikelbeschreibung, nur komplizierter (Nachrichtenverkehr zwischen den Handlungspartnern, Abfragen der Bankverbindung, ggf. Meldung von Missbrauch des Käuferschutzes sind nicht in den Prozess eingebunden) und mit der Falle, dass eine Reaktion auf diese Anfrage dem VK automatisch einen Mangel einbringt.

 

Das erklärt wohl auch die fehlende Möglichkeit, die Rückgabe-Funktion auszuschließen.

 

Wir haben uns unsere Einkäufe bei „Privaten“ nochmals angeschaut: alle haben im Text und auch in den Einstellungen die Rücknahme ausgeschlossen.

Bei Käufen mit PP und Sendungsverfolgung steht hinter dem Artikel der dicke blaue Button auf diesen Artikel zurückgeben. Dies kommt ja einer Einladung gleich!

 

Bei Käufen per Überweisung und ohne Sendungsverfolgung steht der Button auf Einzelheiten zum Kauf aufrufen. Erst unter weitere Aktionen findet sich die Rückgabe-Option.

 

Inzwischen haben wir in den Hilfeseiten näheres gefunden:

 

http://verkaeuferportal.ebay.de/rueckgabeanfrage-artikel-nicht-wie-beschrieben

 

Für uns ein – leider zu später – Aha-Effekt.


Ist das neu eingefügt? Zum Zeitpunkt der Anfrage sind wir jedenfalls nicht darauf gestoßen.


Zu dem Hinweis, bei Nichteinigung die Rückgabeanfrage an den Kundenservice weiterzuleiten, haben wir keine Möglichkeit gefunden, dies innerhalb der Anfrage zu tun (weil wir schon „akzeptiert“ haben?).


Wir haben am 10.10. - zwangsweise außerhalb des Rückgabeprozesses – Ebay unter Nutzung des dafür vorgesehenen Buttons „diesen K. melden“ den Sachverhalt geschildert.

 

Trotzdem erhielten wir gestern von Ebay die Nachricht  Bitte kontaktieren Sie Ihren Handelspartner: „wir schreiben Ihnen, weil Ihr Käufer uns mitgeteilt hat, dass er den Artikel zurückgeschickt hat, Sie jedoch noch keine Rückerstattung vollzogen haben.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten dies so schnell wie möglich zu tun.“


Der Prozess-Status steht auch nach Ablauf aller von Ebay gesetzten Fristen noch immer auf Rückgabe gestartet.

 

Die Mahnung erscheint uns logisch, weil keine technische Zusammenfassung des Falles möglich ist, was für Ebay selbst ja auch einen Verwaltungsmehraufwand bedeutet (ABM?).


Eine Antwort auf die Mahnung ist nicht möglich.
So haben wir noch gestern Abend - diesmal schriftl. - Kontakt mit dem Kundenservice aufgenommen, den Sachverhalt zum wiederholten Male geschildert mit der Bitte um Schließung des Rückgabeprozesses wegen ungerechtfertigter Mängelangaben ohne Erstattung, und Entfernung des Mangels aus dem Verkäufer-Status.


Gleich nach Absenden (mit: Kopie an Absender) erhielten wir die Einblendung einer automatisierten Empfangsbestätigung mit Kopie an uns (kann bis zu 5 Min. dauern).

 

Bis jetzt können wir weder unter Nachrichten in keinem Unterpunkt noch unter unserer hinterlegten E-Mail-Adresse eine Eingangsbestätigung oder Kopie des Anliegens feststellen.

 

Hoffentlich ist da nix schiefgelaufen und unser Anliegen im Nirvana verschwunden...
Wir warten jetzt erst mal die 2 Tage Bearbeitungszeit des Kundenservices ab.

 

LG

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