07-11-2012 21:32
hallo, ich habe folgdendes problem.
ich habe einen artikel verkauft. #370669183869, der käufer meldete sich um meinte: "seine tochter hätte das gesteigert und der schmuck sei ja kaputt und sie könnten das nicht gebrauchen - ich solle sie aus dem kaufvertrag rausholen"
ich antwortete, das alles genaustens beschrieben gewesen sei und ich keine veranlassung zur freigabe sehen würde.
bisher hat der K, trotz verstreichen des zahlungsziels von 5 werktagen und einer erneuten fristsetzung bis morgen 8.11. und dem hinweis, daß ich einen nicht bezahlten artikel ebay melden würde und auch einem anwaltsbesuch in erwägung ziehen würde (kostet mich nix) nicht bezahlt.
ich würde jetzt gerne wissen:
wenn ich morgen den artikel als nichtbezahlt melde, wie lange dauert es, bis ebay reagiert, welches neue zahlungsziel muß ich einräumen (wieviel Tage?) und ab wann kann ich zum anwalt?
über eine antwort und hilfe würde ich mich freuen. danke
zunächst erstmal danke für die schnellen und zahlreichen antworten.
hauptgrund für den anwalt mit ins boot zu nehmen war, daß ich dachte, wenn ich dem käufer einen brief vom anwalt schreiben lassen würde, daß er dann bezahlt, weil er sieht, daß ich mich nicht gerne "veräppeln" lasse.
zu den kommentaren:
1. warum sollte ich mich als gewerblich anmelden, wenn ich einen sack voll modeschmuck gesplittet verkaufe?
2. der kaufvertrag ist ja auch für mich bindend und so einfach darf ich nicht an den unterlegenen bieter anbieten, dafür muß der bestehende aufgelöst sein, oder habe ich was bei den ebayrichtlinien verpaßt?