28-08-2013 18:36
Hallo
habe einen Artikel versteigert (mit selbstabhoung), aber Käufer meldet sich nicht mehr. Bekam nur einmal 2 Tage nach Verkauf eine E-Mail, wo er nach meiner Telefonnummer, zwecks abholung erkundigte. Darauf hin hab ich Ihm geantwortet und meine Telefonnummer mitgeteilt. Es kam aber nie eine Antwort oder ein Anrunf vom Käufer. Eine weitere E-Mail, mit einer Frist zur Abholung ist Ihm zugesendet worden.Habe vor einigen Tagen schon einen Fall geöffnet und möchte diesen nun schließen. In welcher Form muss ich die Aulösung der Kaufvertrages denn aufsetzen?
mfg
Ich denke mal, dass eine Fristsetzung per Mail etwas dürftig ist.
Ich würde dem Käufer schon ein Einschreiben schicken mit klarer Frist und Ankündigung was passiert, wenn er die Frist verstreichen lässt.
Hier kannst Du Dich auch noch zum Thema belesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_4.html
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