04-12-2012 19:21
wieso funktioniert die paypal einstellung als zahlung beim verkauf eines motorades nicht?:|
was machst du denn, wenn der K per PP zahlt, abholt und einen Fall eröffnet ?
Moped weg, Kohle weg = dummes Gesicht bei dir ... 😞
Bezahlung bei Abholung ist eh besser.
Wie wolltest du denn im Falle eines Käuferschutzantrages Paypal gegenüber anhand einer Sendungsnummer den Versand des Motorrades nachweisen?
2. Umfang.
Folgende Artikel sind nicht abgedeckt:
Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Geschenkgutscheine, Flugtickets, Downloads, Softwarelizenzen und weitere nicht physische Güter
Artikel, die nicht versendet werden, z.B. Fahrzeuge, einschließlich Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge sowie Artikel bei Selbstabholung durch den Käufer
Bei Zahlungen über "PayPal Business Payments" und Transaktionen, die über Zong abgewickelt werden, findet der Verkäuferschutz keine Anwendung. Der Verkäuferschutz findet außerdem keine Anwendung für Auszahlungen auf eBay über PayPal, da im Zusammenhang mit solchen Auszahlungen auf eBay keine Käuferschutzansprüche gegen das PayPal-Konto durchgesetzt werden, es sei denn der Verkäufer stimmt im Einzelfall explizit einer Rückzahlung zu.
Dies berührt nicht das Recht von PayPal, evtl. nach einer Zahlung vorhandenes Guthaben auf Ihrem PayPal Konto zum Ausgleich eines negativen Kontostandes zu verwenden (hierzu siehe Ziffer 5.2 der Nutzungsbedingungen).
Zahlungen für alle anderen Artikel sind vom Verkäuferschutz umfasst.
Beim Verkauf/Kauf von Motorrädern gibts keinen Käuferschutz via Paypal.
Wie bist du eigentlich auf die angegebenen Versandkosten gekommen?
Iloxx nimmt für Zweiräder bis 80 ccm 119 Euro in einem Umkreis von 400 km. Dein Angebotenes Motorrad hat 125 ccm, da musst du die nächste Preisstaffel nehmen.
Und das sind in einem Umkreis von 600 km (sollte man mindestens rechnen dann gleich 149 €.
Und jetzt stell dir mal den Super-Gau vor: Ein K aus Norderney ersteigert das Teil und verlangt den Versand zu den angegebenen Kosten.
Ich sage dann: Herzlichen Glückwunsch!
Und komm ja jetzt nicht auf die Idee die Gebote zu streichen und die AUktion zu beenden.
Der Höchstbieter könnte das Motorrad zum derzeitigen Gebotspreis einklagen.