12-01-2013 16:56
moin
habe einen artikel verkauft , in der AB nur PP
oder barzahlung bei abholung angegeben.
jetzt schreibt mir der K , er könne nicht per PP
zahlen, da er einen schufa eintrag hat.
kann das stimmen??:|
abholen kann er nicht, wg. entfernung.
Mir scheint, das Problem ist eher, daß er kein Geld hat.
Damit scheiden Bareinzahlung aufs Konto des VK und Western Union aus,
auch weil beides mit hohen Gebühren verbunden ist.
Bargeld im Brief ist offiziell bei eBay nicht mehr zulässig.
Zum Abbruch hättest Du zwei Möglichkeiten:
1. Einen Transaktionsabbruch, den der Käufer jedoch nicht aktiv ablehnen darf.
2. Einen nicht bezahlten Artikel melden und den Fall mit Verwarnung schließen.
Normalerweise bin ich kein Freund dieser Verwarnungsspielchen, aber in diesem Fall
mache ich mal eine Ausnahme. Der Käufer hätte nicht bieten dürfen,
wenn er doch schon vorher
wußte, daß er nicht bezahlen kann.
Den Betrag ernsthaft einzufordern, dürfte sinnlos sein. Wenn er
bereits einen Schufa-Eintrag hat, ist bei dem nichts zu holen.
Und wie gesagt, Bargeld im Brief ist als Zahlungsmethode bei eBay
offiziell nicht mehr zulässig. Aber wenn er sowieso kein Geld hat...