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privates mitglied handelt gewerblich

emmasfinchen
Auf Erkundungstour

Hallo ,

es ärgert mich maßlos das ein Mitglied welches mir aufgefallen ist hier gewerblich Handelt und als privat verkauft, ich habe dies schon mehrfach gemeldet , aber es passiert rein garnichts.

Was kann man tun? Warum unternimmt ebay hier nicht, denn das ist auch Käuferschutz, oder?

Ausserdem Steuerhinterziehung, Gwährleistungsbetrug und sonstige rechtliche Vergehen.

Gruß

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Antworten (18)

Antworten (18)

Hallo,

ich habe das gleiche Problem mit einem Verkäufer und habe diesbezüglich Ebay kontaktiert. Leider habe ich auch nur die Standart- E-Mail bekommen.

Als gewerblicher Verkäufer zahle ich einen Basisshop im Abo, ich biete einen kostenlosen Versand an, Umtausch und zahle Steuern.

Der private Verkäufer verkauft die gleichen Sachen wie ich, hat mittlerweile über 400 Teile, drin im Schnitt 15,- € billiger, zahlt keinen Basisshop, hat keinen Umtausch, ob er Steuern zahlt kann ich nicht sagen. Ich habe diesbezüglich mit dem Finanzamt gesprochen die sich bei Ebay die Verkaufszahlen des privaten Verkäufers anschauen werden. Solange er steuern zahlt interessiert es das Finanzamt nicht welche Anmeldung läuft. Jetzt stelle ich mir die Frage, wofür habe ich den Basisshop noch? Dann kann ich auch als privater Verkäufer verkaufen. Melde meine verkauften Sachen bei dem Finanzamt und alles ist gut. Alleine  das Porto durch Rüchnahme, die Hose passt nicht als Beispiel. Soviel Prozente kann mir Ebay garnicht geben. Mir geht es nicht darum jemanden anzuschwärzen. Nur als Beispiel, als seriöser, privater Verkäufer zahle ich keine Steuern.

Das zahle ich, machen wir denn Betrag mal glatt 20% bei 50,-€ sind das 10,- €, dann kommt der Versand dazu 5,- die der Kunde zahlt. 15,- sind weg. Dann hinzu der Basisshop, Umtausch etc.

 

-mir geht es nicht darum jemanden zu denunzieren der ein paar Teile verkauft. Nur über 400 Teile mit Etikett finde ich schon sehr heftig.

 

Also ich finde, man kann diese Sache nicht so pauschal aburteilen nach dem Motto "Wer private Verkäufer meldet, die gewerblich handeln, ist ein Denunziant".

 

Man muss auch bedenken, dass der Aufwand für eine gewerbliche Tätigkeit (zum Vorteil des Kunden) deutlich höher ist, als bei einem privaten Verkäufer, der für seine (teilweise umfangreichen) Verkäufe nichtmal Steuern zahlt. Auf diese Weise kann ein privater leicht andere, redliche, gewerbliche Verkäufer "tot konkurrieren".

 

Ich habe mich sogar als privater Verkäufer schon über sowas geärgert: Ich habe mal eine größere Zahl von neuwertigen, gleichartigen Artikeln aus einem Nachlass geschenkt bekommen, die aber "Sammlerwert" hatten. Der Verkauf bei Ebay lief anfangs sehr ordentlich und ich habe so etwa 8 Stück im Monat davon verkauft. Plötzlich kam ein anderer, privater Verkäufer, der ähnliche Artikel zu 2/3 meines Verkaufspreises angeboten und auch noch meinen Angebotstext 1:1 übernommen - also quasi geklaut - hat. Das hat mich schonmal gleich geärgert und ist urheberrechtlich nicht ganz ohne - zumal wenn man sich bei der Formulierung seines Angebotstextes richtig Mühe gemacht und ihn sogar mehrsprachig abgefasst hat. Auf meine Beschwerde hin hat er seinen Text dann geändert, ohne sich jedoch persönlich dazu zu äußern.

 

Ich konnte bei seinem Preis nicht mithalten, weil für mich bei einem Verkauf alle paar Tage der Aufwand viel zu groß ist, für einen Gewinn von 2-3 Euro je Artikel noch zum Briefkasten zu rennen oder gar zur Post zu fahren. Wer aber täglich mehrere Artikel verkauft, für den kann sich eine so niedrige Gewinnmarge trotzdem lohnen, wenn er das steuerfrei als privater Verkäufer durchführt.

 

Später stellte ich dann fest, dass die betreffende Person monatlich geschätzt 40-50 gleichartige oder ähnliche, neuwertige Artikel als privater Verkäufer absetzt.

 

Es ist also durchaus so, dass die gewerbsmäßige Tätigkeit eines privaten Verkäufers, der mit Masse seinen Gewinn einfährt, nicht nur anderen gewerblichen Verkäufern schadet, sondern auch echten, ehrlichen, privaten Verkäufern, die einen ähnlichen Artikel verkaufen wollen, für die sich aber der Verkauf nicht mehr lohnt, wenn sie mit einem pseudo-privaten Händler konkurrieren müssen, der seinen Umsatz mit "Masse" bei minimalen Gewinnmargen macht.

Hallo, Melden bei Ebay bringt garnichts.

Jeder VK ( ob priv. oder gewerbl.) läßt die Kasse klingeln.

Frei nach dem Motto: beiß nie die Hand, die dich füttert. 😉

Nenn doch mal den VK-Nick oder eine der Artikel-NR.

LG ete210

emmasfinchen
Auf Erkundungstour

Hallo,

das hat doch nichts mit anzinken oder anschwärzen zu tun.

Auch nicht das ich annonym bleiben will!

 

Ich habe den jenigen auch schon direkt angeschrieben.

Ausserdem habe ich hier keinen Namen oder Ä. genannt.

Also hat das mit anschwärzen überhaupt nichts zu tun.

 

Nein ich bin rein privater Natur hier bei ebay unterwegs.

Habe aber einmal etwas verkauft und eine Abmahnung erhalten wegen urheberrechte Verletzung bzw Markenrechte.

Da ist also genug Gesindel unterwegs die einen Abzocken.

 

Ich habe weder Ross noch Reiter genannt, also auch nicht angeschwärzt.

Wollte nur wissen ob man da so mit durchkommt, um dies selber dann zu praktizieren, ist doch prima ohne Mwst. Garantie, Rücknahmepflicht, Gewährleistung.B-)

 

Gruß

Wenn es Dich stört, weil Du selbst gewerblicher Händler bist und das Mitglied Dir Kundschaft streitig macht, dann beauftrage einen Rechtsanwalt, der dieses Mitglied abmahnt und ggf. seine Gewerblichkeit gerichtlich feststellen lässt.

 

Wenn es Dich stört, weil Du dort gekauft hast und dieses Mitglied Dir nun Deine Verbraucherrechte vorenthält, kannst Du auch hier alle rechtlichen Mittel in Anspruch nehmen. Auch dabei hilft Dir Dein Rechtsbeistand.

 

Wenn es aber nur um das "Prinzip" geht, dann könntest Du genau so gut Falschparker aufschreiben. Kaufe dort einfach nicht, früher oder später wird den schon ein Mitbewerber in seine Schranken weisen.

emmasfinchen
Auf Erkundungstour

Hallo,

das möchte ich eigendlich nicht so gerne weil ich mich dann zu weit aus dem Fenster lehne.

Ich möchte ja diese Person nicht öffentlich bloßstellen.

Es geht mir hier um das Prinzip, man verkauft etwas um seinen angesammmelten Kram der nicht benötigt wird loszuwerden,  das ist privater Handel.

Ich kaufe etwas an, hübscht das auf und verkaufe dies dann.

Immer widerkehrend immer ähnliche Artikel und das im großen Stil, das ist gewerblicher Handel.

Diese Person hat in kurzer Zeit ca. 800 Bewertungen.

Dazu kommt:

Genau gleiche Artikel aus gleichem Wohnort werden ebenso presentiert,  gleiche Bilder, Beschreibung, gleiche Postleitzahl

2 zusätzlich verschiedene ebay Account.

Das ist nicht in Ordnung und hat schon den Anschein "großer Stil"

 

Gruß

Und es geht noch schlimmer:

 

Ich habe bei einem für mich gewerblichen Händler (angemeldet als privater Verkäufer), der vorwiegend Neuware verkauft, einen gebrauchten TFT-Monitor erstanden. Laut Verkäufer fehlte lediglich das "A" am Schriftzug "ASUS".

 

Nach der Lieferung stellte sich heraus, dass sich auf dem unterem Rahmen und auf dem Bildschirm selbst drei Kratzer befanden, die nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt wurden. Außerdem hatte der Monitor ein sehr "matschiges" Bild, welches wohl ein altersbedingter Fehler ist.

 

Ich schrieb also den Verkäufer an, dass er bitte den Monitor zurücknehmen solle. Ich finde das legitim, da die Mängel in der Artikelbeschreibung nicht aufgeführt waren.

 

Der Verkäufer meldete sich nicht auf meine Mails, also schaltete ich nach 10 Tagen eBay ein. Und nun kommt's:

Ich bekomme von PayPal den Kaufbetrag zurückerstattet und kann den Monitor behalten, also entsorgen. Der Verkäufer reibt sich die Hände und verkauft munter weiter - gewerbliche Artikel als Privatperson und ohne Rücknahme. eBay schreibt dazu, dass sich der Verkäufer nicht melden würde.

 

Da wird Betrug durch eBay nicht nur gebilligt, sondern geschürt!

 

Gruß, Fank.

"Habe aber einmal etwas verkauft und eine Abmahnung erhalten wegen urheberrechte Verletzung bzw Markenrechte.

Da ist also genug Gesindel unterwegs die einen Abzocken."

 

 

Über was beklagst du dich denn jetzt?

Du hast einen Fehler gemacht und du hast dafür bezahlt.

Nun meinst, weil es dir so ergangen ist, muss es anderen auch so ergehen?

 

 

 

"denn das ist auch Käuferschutz, oder?"

 

nein, das hast mit Käuferschutz im Sinn von eBay nichts zu tun.

 

 

"Ausserdem Steuerhinterziehung, Gwährleistungsbetrug und sonstige rechtliche Vergehen."

 

Hierfür kannst du dich an die entsprchenden Behörden wenden.

Z. B. das Finanzamt, die Wettbewerbszentrale, die Verbraucherberatung.

 

 

iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Was kann man tun?

 

>das möchte ich eigendlich nicht so gerne weil ich mich dann zu weit aus dem Fenster lehne.

Ich möchte ja diese Person nicht öffentlich bloßstellen.

 

Aha . . . melden eigentlich sehr gerne,

aber das dann bitte anonym, oder wie?

Wenn . . . dann steh auch dazu.

Das ansässige Finanzamt könnte so etwas z. B. interessieren,

wenn Du nun schon gerne Leute anzinken magst . . .

 

Ist Dein so geheimer Priverblicher eigentlich auch in der Lego Abteilung zu finden? B-)

 

emmasfinchen
Auf Erkundungstour

Hallo,

ja das habe ich, keinerlei reaktion seinerseits.

Gruß

Haben Sie schon mal darüber Nachgedacht das Ebay an den Verkäufern mitverdient!

Deshalb wird da auch nichts unternommen. Genauso ist es beim Betrug wenn kein Käuferschutz besteht (Provision 10%). Ich hab schon nachgefragt aber keine Antwort erhalten. Hab ich alles schon durchgemacht, mich auch gemeldet und private Verkäufer die gewerblich Handeln gemeldet. Sie verkaufen heute noch privat. Es ist alles Sinnlos!

Mfg.brug128

Anonymous
Nicht anwendbar

Naja das Hauptproblem ist die Haftung beim Versand insofern ist das schon wichtig.

 

Privatverkäufer haften (eigentlich) nur bis zu ABsenden der Ware.

Gewerbliche Verkäufer haften bis zum ANkommen der Ware.

Das ist für uns steuerzahlende, parkticketlösende, hundekotaufsammlende Normalos schonmal von Relevanz:

 Also @etienne_jordan was soll das Denunzianten Gequasche hier. 

Das geht mir ganz genau so

Man sollte Ebay zwingen die Rechtslage zu beachten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im August 2015 entschieden, dass eine eBay-Verkäuferin als gewerbliche Anbieterin einzustufen sei, da sie in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren insgesamt 140 Auktionen bei eBay abgewickelt hat (BFH, Urteil v. 12.08.2015, Az. XI R 43/13).

da wird einfach ohne Berücksichtigung des BFH-Urteils bei einem offensichtlich gewerblichen Anbieter entschieden, dass Rücknahme nicht erfolgemn muss

Wenn demnächst Sammelklage zulässig wird, kann sich Eaby auf etwas gefasst machen

saxifraga29

Anonymous
Nicht anwendbar

Hast du den den Verkäufer schon mal darauf abgesprochen? Was sagt er dazu?

Haben Sie schon mal darüber Nachgedacht das Ebay an den Verkäufern mitverdient!

Deshalb wird da auch nichts unternommen. Genauso ist es beim Betrug wenn kein Käuferschutz besteht (Provision 10%). Ich hab schon nachgefragt aber keine Antwort erhalten. Hab ich alles schon durchgemacht, mich auch gemeldet und private Verkäufer die gewerblich Handeln gemeldet. Sie verkaufen heute noch privat. Es ist alles Sinnlos!

Mfg.brug128

Anonymous
Nicht anwendbar

Und aus der Sachmängelhaftung kommen Private raus Gewerbliche NICHT.

Wenn Ebay da nichts tut, über einen Anwalt abmahnen.

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